Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bleiben bei der Auffassung, dass ein freiwilliges Gütesiegel eine direkte gesetzgeberische Regulierung der Auslandsvermittlung aus Drittstaaten, insbesondere auch in Gesundheitsfachberufe, nicht ersetzen kann. Sie bekräftigen auch erneut die in der Stellungnahme zur Erstfassung vom 7.7.2021 formulierten allgemeinen Einschätzungen zum Gütesiegel.