Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 159 - 19.09.2011

Abfallrecht: DGB fürchtet steigende Gebühren

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die geplante Neuregelung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts scharf kritisiert. In einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten forderten die DGB-Vorstandsmitglieder Dietmar Hexel und Claus Matecki, dass es bei der Abfallentsorgung nicht zu einer „Rosinenpickerei“ für private Entsorger kommen dürfe. Anlass des Schreibens ist eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf am Montag.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts würden die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen und damit der Gewinn bringende Teil der Abfallentsorgung den privaten Entsorgern zugeschoben werden. „Die Bundesregierung will offenbar mit der Zulassung gewerblicher Sammlungen in der Abfallwirtschaft das gut bekannte Prinzip einführen, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren“, kritisierten die Gewerkschafter.

Die „Rosinenpickerei“ würde so gesetzlich verankert. Die Zeche müssten die Verbraucher zahlen. „Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger würden dann auf dem nicht werthaltigen Restmüll sitzen bleiben. Dem Gebühren zahlenden Bürger würden dann Wertstofferlöse nicht mehr gutgeschrieben, er müsste aber diese fehlenden Einnahmen durch steigende Gebühren bezahlen“, heißt es in dem gemeinsam Brief, der auch an die fachlich zuständigen Minister Norbert Röttgen und Philipp Rösler ging.

Für den DGB und seine Gewerkschaften sei die Abfallentsorgung aus privaten Haushalten Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Matecki und Hexel forderten, dass es das Ziel sein müsse, Sozial- und Umweltdumping bei Leistungen der Daseinsvorsorge zu unterbinden. Die Entscheidungshoheit über die Sammlung von Wertstoffen einschließlich der Wertstofftonne müsse deshalb bei den Kommunen bleiben. Außerdem sollten bei öffentlichen Ausschreibungen auch soziale Kriterien wie Tarifbindung, Mindestlohn und gute Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf hingegen sei ein „Angriff auf die kommunale Daseinsvorsorge“.


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