Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 041 - 23.03.2011

Familienpflegezeitgesetz: Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Zum heute ins Kabinett eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit erklärte Ingrid Sehrbock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Mittwoch in Berlin:

„Hartnäckigkeit lohnt sich. Die Bedenken der Gewerkschaften sind ernst genommen worden und der Kündigungsschutz soll im Familienpflegezeitgesetz nach dem Vorbild des Elterngeldes gestaltet werden. Positiv ist auch, dass das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz nebeneinander existieren und miteinander kombiniert werden können. In diesem Punkt immerhin hat Frau Schröder die Kurve gekriegt.“

Aus Sicht des DGB ist das Familienpflegezeitgesetz trotzdem kein großer Wurf. Durch den fehlenden Rechtsanspruch liegt es weiterhin allein in der Hand der Arbeitgeber, ob Familienpflegezeiten möglich werden oder nicht. Der Arbeitgeber kann grundlos ablehnen und damit das Ziel des Gesetzentwurfes torpedieren. Der Beschäftigte hingegen hat durch seinen Wunsch nach Familienpflegezeiten signalisiert, dass er dem Betrieb nur eingeschränkt zur Verfügung stehen würde, was berufliche Nachteile nach sich ziehen könnte, so z.B. bei anstehenden Beförderungen oder Umstrukturierungen. „Wer Familienpflegezeiten will, muss auch den Rechtsanspruch wollen!“ kommentierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende.

Für den DGB und seine Gewerkschaften ist völlig inakzeptabel, dass eine allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu zahlende Pflichtversicherung nach wie vor Bestandteil des Gesetzentwurfs ist. „So wären Familienpflegezeiten noch nicht einmal kostenneutral für die Beschäftigten. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wird sich hoffentlich die Erkenntnis durchsetzen, dass das Gesetz genau an dieser Stelle auch noch verbessert werden muss.“ fügte Ingrid Sehrbrock an.


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