Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Dazu sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Montag in Berlin:
„Die Gewerkschaften stehen hinter dem AGG, denn es setzt ein deutliches Signal, dass Diskriminierung kein Kavaliersdelikt ist. Aber wir sehen dringenden Reformbedarf. Nach wie vor halten wir ein Verbandsklagerecht für zwingend notwendig, denn ArbeitnehmerInnen sind selten bereit, aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zu klagen. Dringend erforderlich ist es, die Beratung der Antidiskriminierungsstelle zu verbessern und deren regionale Strukturen auszuweiten.
Die neue Bundesregierung täte gut daran, die in den laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission aufgezeigten Defizite des AGG nachzubessern. So müsste u.a. die Ausnahmeregelung bei Benachteiligung wegen Religion und Weltanschauung deutlich eingeschränkt und die Begrenzung beim Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung beseitigt werden.
Außerdem liegt ein neuer EU-Richtlinienvorschlag vor, der weit über das Arbeitsrecht hinausgeht und auch im zivilrechtlichen Bereich besseren Schutz vor Diskriminierung vorsieht. Der DGB fordert die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung zu diesem Richtlinienentwurf aufzugeben.
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