Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 049 - 23.03.2012

DGB und Deutscher Frauenrat: Gesetzliche Regelungen für mehr Entgeltgleichheit notwendig

Frauen bekommen durchschnittlich immer noch 23 Prozent weniger Lohn und Gehalt als Männer. Damit sich das endlich ändert, muss die Politik auch mit gesetzlichen Regelungen für mehr Entgeltgleichheit sorgen. Das forderten Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, und Marlies Brouwers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, im Rahmen der Aktionen zum diesjährigen Equal Pay Day unter dem Motto „RECHT auf Mehr!“ am Freitag in Berlin.

„Frauen arbeiten besonders häufig in so genannten Mini-Jobs ohne soziale Absicherung. Sie werden oft mit Dumpinglöhnen abgespeist, weil sie in Bereichen arbeiten, in denen es keine Tarifverträge gibt. Wir brauchen deshalb einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde und einen Sozialversicherungsschutz ab der ersten Arbeitsstunde“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock.

Diskriminierung von Frauen bei Löhnen und Gehältern gäbe es aber nicht nur im Niedriglohnbereich. „Die Entgeltlücke zieht sich quer durch die gesamte Einkommensskala – bis in die Spitzenpositionen der Wirtschaft“, kritisierte Sehrbrock. „Wir brauchen deshalb eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen und Verwaltungen dazu verpflichtet, ihre Entgeltpraxis systematisch zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten – kontrolliert von einer unabhängigen Stelle.“

Sehrbrock forderte außerdem, die gesetzlichen Teilzeitregelungen weiterzuentwickeln. „Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und auf ein erneutes Aufstocken der Arbeitszeit nach der Teilzeit-Phase. So erleichtern wir Frauen die Rückkehr in die Vollzeit und Männern den Weg in eine mögliche Teilzeit. Das ist ein wichtiger Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem und für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt.“

Marlies Brouwers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, zeigte sich überzeugt, dass das Engagement der Frauen am Equal Pay Day Wirkung zeigt: „Das Thema Entgeltgleichheit hat rasant an Fahrt aufgenommen, seit wir es Jahr für Jahr am Equal Pay Day auf die Straße tragen. Nun sind gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig, um diesen Prozess weiter zu beschleunigen.“ Der Deutsche Frauenrat, in dem auch die DGB-Frauen Mitglied sind, fordert seit zehn Jahren ein Gesetz zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

„Unsere Forderungen werden inzwischen von immer mehr Politikerinnen und Politikern in Bund und Ländern aufgegriffen“, so Brouwers. „Heute wird im Bundestag ein Antrag der SPD-Bundestagsfraktion beraten, der fordert, die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gesetzlich durchzusetzen. Das CDU-geführte hessische Sozialministerium will in der nächsten gemeinsamen Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister den Antrag stellen, ein solches Gesetz zu prüfen. Und die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat eine Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung gegen Entgeltdiskriminierung angekündigt. Wir sind also in guter Gesellschaft. Und wir setzen darauf, dass diese Impulse dafür sorgen, dass sich die Bundesregierung endlich unseren Forderungen anschließt und handelt.“

Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus weiterarbeiten müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt eines Mannes zu kommen – in diesem Jahr der 23. März.

Mehr zu den Aktionen der DGB-Frauen und des Deutschen Frauenrats zum Equal Pay Day unter: www.frauen.dgb.de


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