Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 097 - 14.06.2012

Entgeltgleichheitsgesetz: Entwurf erhöht den Druck auf Unternehmen

Anlässlich der 1. Lesung des Deutschen Bundestages zum ‚Entgeltgleichheitsgesetz’ erklärte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Donnerstag in Berlin:

„Die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das vorgelegte Verfahrensgesetz zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit ist ein gangbarer Weg. Mit einem Entgeltbericht werden Betriebe zur Überprüfung ihrer Entgeltpraxis verpflichtet. Gemeinsam müssen die Arbeitgeber, Betriebs- bzw. Personalräte sowie Tarifvertragsparteien einen betrieblichen Weg suchen, um nachgewiesene Entgeltungleichheit zu beseitigen. Der Druck auf Unternehmen erschwert es den Verantwortlichen, weiterhin den Kopf in den Sand zu stecken.
 
Kritisch bewerten wir, dass der Gesetzentwurf nicht auf Beamtinnen und Beamte angewendet werden soll, obwohl auch die Besoldungspraxis im öffentlichen Dienst zu Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen führt. Veränderungsbedarf sehen wir bei der Anwendung des Gesetzes. Nur Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten sollen in die Pflicht genommen werden. Das grenzt einen Großteil der Beschäftigten aus. Gerade Frauen arbeiten oft in kleineren Betrieben. Für sie benötigen wir dringend praktikable Lösungen zur Feststellung und Beseitigung der Entgeltungleichheit.“


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