Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 139 - 31.08.2012

Verbraucherinformationsgesetz: Finanzprodukte einbeziehen

Zum Inkrafttreten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes am 1. September 2012 sagte Claus Matecki, DGB Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz stellt zwar Weichen für eine modernere und verbraucherfreundlichere Informationspolitik, dennoch ist das Gesetz an vielen Stellen mangelhaft.

Es ist völlig unverständlich, warum der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so zentrale Bereich der Altersvorsorge beim Verbraucherinformationsgesetz ausgeschlossen bleibt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben lediglich die Möglichkeit, über das Informationsfreiheitsgesetz Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erhalten. Dieser Weg ist beschwerlich und nicht verbraucherfreundlich. Die Bundesregierung hätte beim novellierten Verbraucherinformationsgesetz mutiger agieren sollen und den Bereich der Finanzmärkte mit einbeziehen müssen.

Der DGB begrüßt, dass Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro künftig kostenfrei zugunsten der Verbraucher bearbeitet werden. Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich die konkrete Praxis der Verbraucheranfragen gestalten wird. Ein schneller und unbürokratischer Informationsanspruch, der nun auch per E-Mail oder Telefon gewährleistet sein soll, geht in die richtige Richtung. Er muss aber noch auf weitere Bereiche der Produktpalette, wie beispielsweise Finanzprodukte, ausgeweitet werden.“


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