Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 028 - 14.06.2023
Gebäudeenergiegesetz

Letzte Chance für die Wärmewende

Zur Einigung der Regierungsfraktionen auf Leitplanken zum Gebäudeenergiegesetz erklärt Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied:

„Diese Einigung war längst überfällig. Das ist die letzte Chance, aus dem Heizungsgesetz noch etwas Gutes zu machen und die notwendige Wärmewende einzuleiten. Insgesamt bleiben aber viele Fragen offen – mit der Einigung sind längst nicht alle Streitpunkte vom Tisch.

Richtig ist, die kommunale Wärmeplanung zum Ausgangspunkt zu nehmen und daraus die vor Ort jeweils sinnvolle Heizungsoption abzuleiten. Anstatt auf kluge Technologievielfalt setzt die Ampel aber auf Technologiebeliebigkeit. Das ist unklug und falsch. Neue Heizungen müssen gleichzeitig das Klima schützen und den Geldbeutel schonen. Die Technologien, die beides leisten, sind längst vorhanden und sollten deshalb Priorität haben. Darauf zu hoffen, Verbrennungsheizungen irgendwann einmal klimaneutral betreiben zu können, ist ohne klare Transformationspläne ein Holzweg. Diese Unklarheit birgt große Risiken für Klima und Verbraucher*innen.

Vollkommen unkonkret bleibt die Ampel auch bei der sozialen Frage. Die Kosten für die Wärmewende dürfen niemanden überfordern. Das geht nur mit einer sozial zielgenauen Förderung: Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen brauchen mehr Unterstützung als Reiche. Eine gute Lösung wäre, die Förderung über den Einkommenssteuertarif auszudifferenzieren. Hier muss die Ampel mehr Sicherheit schaffen.

Für uns ist auch klar: Mieter*innen dürfen am Ende nicht die Rechnung zahlen. Schon heute sind viele mit Wohnkosten heillos überlastet – das Heizungsgesetz darf dieses Problem auf keinen Fall verschärfen. Die Ampel-Pläne für eine ‚weitere Modernisierungsumlage‘ bergen aber genau dieses Risiko.

Auch bei der Frage der Umsetzung lässt die Einigung der Ampel zu wünschen übrig. Insbesondere das Handwerk braucht viele kluge Köpfe und Hände, um klimaneutrales Heizen Realität werden zu lassen. Fachkräfteengpässe und Abwanderung aus dem Handwerk lassen sich nur durch gute Arbeit, Tarifverträge und eine Qualifizierungsoffensive bekämpfen. Grundregel muss daher sein: Fördermittel darf es nur für Aufträge an tarifgebundene Innungs-Betriebe geben.

Der DGB wird das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten. Die Klimaziele im Gebäudebereich können mit einem schlüssigen Gesamtkonzept erreicht werden. Daran werden wir die Ampel messen.“

 >>Hier die offizielle Stellungnahme des DGB im Gesetzgebungsverfahren vom 23.06.2023 nachlesen<<


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