Deutscher Gewerkschaftsbund

24.08.2009

DGB kritisiert Interneteinschränkungen für öffentlich-rechtliche Sender

In seiner Stellungnahme zu den Telemedienkonzepten von ARD und ZDF kritisiert der DGB erneut die Einschränkungen im Internet, die den Sendern mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag auferlegt wurden. In einer Zeit der crossmedialen Verwertung von Inhalten sei der Onlineauftritt für die öffentlich-rechtlichen Sender ein überlebenswichtiges Element.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund tritt dafür ein, die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von der zukünftigen publizistischen und crossmedialen Entwicklung abzukoppeln. Dies ist im Interesse der NutzerInnen von TV, Radio und Internet, die mit ihren Gebühren das Recht auf einen Qualitätsrundfunk erwerben - egal über welche technischen Wege sie ihn empfangen.

Vor dem Hintergrund und mit Blick auf Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags befürwortet der DGB die Onlinestrategie der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Gewerkschaftsbund stellt jedoch grundsätzlich fest, dass den öffentlich-rechtlichen Anstalten hiermit auf Betreiben der privatkommerziellen Anbieter und mit dem Beihilfeverfahren der EU unnötige Fesseln auferlegt wurden.

 


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Stellungnahme des DGB zum Telemedienkonzept der ARD

Dokument ist vom Typ application/pdf.


Stellungnahme des DGB zu den Telemedienkonzepten von ZDF, 3sat und Phoenix

Dokument ist vom Typ application/pdf.