Das Bundesministerium des Innern will den Beamtinnen und Beamten des Bundes bei einer Besoldungs- und Versorgungserhöhung auch weiterhin 0,2 Prozentpunkte davon abziehen. Besoldungsanpassungen werden gegenüber dem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst nur gekürzt auf die Beamtenschaft übertragen. Die Abzüge dienen seit 1999 dem Aufbau so genannter Versorgungsrücklagen im Bund und in den meisten Ländern.
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Diese Versorgungsrücklagen sollen die öffentlichen Haushalte bei der Finanzierung zukünftiger Versorgungsausgaben für pensionierte Beamtinnen und Beamte entlasten. Die Kürzungen sollten eigentlich Ende 2017 auslaufen. Jetzt plant der Bund eine Fortsetzung bis Ende 2031. "Wenn eine als Übergangsregelung gedachte Besoldungskürzung nahezu zu einem Dauerzustand gemacht wird, ist das ein Vertrauensbruch", kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Das Bundesministerium des Innern hat festgestellt, dass die Höchstzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Bundesbereich erst im Jahr 2035 erwartet wird. Der DGB hält deshalb die ebenfalls vorgesehene Verschiebung einer erstmöglichen Entnahme der Gelder aus der Rücklage vom Jahr 2018 auf das 2032 durchaus für sinnvoll. "Die Fortführung der Kürzungen ist aber mit Blick auf zurückliegende Versorgungsreformen unverhältnismäßig, zumal eigentlich das parallel wachsende Sondervermögen 'Versorgungsfonds' für die Finanzierung der Beamtenversorgung vorgesehen ist", bekräftigt Hannack.
Im aktuellen Beteiligungsverfahren zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes wertet der DGB die geplante Fortsetzung von Besoldungskürzungen um 14 Jahre als Vertrauensbruch. Des Weiteren lehnt er eine kostenintensive Verwaltung der Mittel der Rücklage durch Dritte sowie risikobehaftete Investments ab.