Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen wie Porsche, IBM und Deutsche Bahn protestieren heftig gegen das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung. Sie fordern: Schluss mit dem Gesetz. Denn dieses würde den Grundrechtsschutz für die Beschäftigten verschlechtern.
Die ErstunterzeichnerInnen sind
- Klaus Franz, KBR- u. GBR-Vorsitzender der Adam Opel AG
- Robert Oswald, Betriebsratsvorsitzender der BASF SE
- Uwe Hück, KBR-Vorsitzender der Porsche AG
- Ingo Bleyel, Betriebsratsvorsitzender der RBH Logistics GmbH
- Klaus-Theo Sonnen-Aures, GBR-Vorsitzender der DB Systel GmbH
- Christine Lahn, Betriebsratsvorsitzende der Rimowa GmbH
- Michael Bettag, Betriebsratsvorsitzender der Daimler AG Nürnberg
- Thorsten Gollkowski, GBR-Vorsitzender der DB Jobservice GmbH
- Klaus Bruns, Konzernbetriebsrat der METRO AG
- Nils Kanter, Vorsitzender KJAV der Deutschen Bahn AG Konzern Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Uwe Tschäge, Betriebsratsvorsitzender der Commerzbank AG
- Doris Hülsmeier, Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen
- Jürgen Klein, Schwerbehindertenvertretung der Daimler AG Mercedes-Benz Werk Wörth
- Wolfgang Nieke, Betriebsratsvorsitzender der Daimler AG Mercedes-Benz Werk Untertürkheim
- Martin-Simon Schwärzel, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Asklepios Harzkliniken GmbH, Langen
- Werner Prange, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Rhön-Klinikum AG
- Rüdiger Lütjen, Konzernbetriebsrat der EADS Gesellschaften in Deutschland
- Klaus Peters, Betriebsratsvorsitzender der DHL
- Ludwig Koller, Stellv. GBR-Vorsitzender der DB Fernverkehr AG, RB Mitte
- Patricia Frank, Betriebsratsvorsitzende der DHL Automotive GmbH-Saarlouis
- Heidemarie Schumpe, Betriebsratsvorsitzende der DHL Express Germany GmbH
- Franz Diener, Betriebsratsvorsitzender Asklepios Harzkliniken GmbH, Goslar
- Wolfgang Jootsen, GBR-Vorsitzender DB Fernverkehr AG
- Fred Nowka, Konzernbetriebsrat der DB Netz AG
- Michael Euler, Konzernbetriebsrat IBM Deutschland Control Holding GmbH
- Bernd Osterloh, KBR-Vorsitzender der Volkswagen AG
- Eckhard Lieb, KBR-Vorsitzender der Deutschen Lufthansa AG
- Waltraud Litzenberger, Konzernbetriebsrat Deutsche Telekom
- Walter Schmidt, Personalratsvorsitzender Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main
- Ralf Weinz, Betriebsratsvorsitzender der LSG Sky Chefs Deutschland GmbH
Der Aufruf im Wortlaut
Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.
Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverhältnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.
Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:
- sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
- durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
- Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
- Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
- und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.
Darüber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Darüber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden können. Das schafft nicht mehr Freiheit für die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.
Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverhältnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.
Deshalb: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient.