Am 8. und 9. Dezember fand das 13. deutsch-britische Gewerkschaftsforum in London statt. "Workplace Democracy", also Demokratie am Arbeitsplatz stand im Mittelpunkt der Diskussionen. Ein Ergebnis des Forums: Der DGB und der britische Gewerkschaftsbund TUC fordern gemeinsam "gleichberechtigte und obligatorische Arbeitnehmervertretung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat von Unternehmen".
Das deutsch-britische Gewerkschaftsforum von DGB, TUC, Friedrich-Ebert-Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung stand in diesem Jahr unter dem Motto "Arbeitnehmerbeteiligung als Element guter Unternehmensführung".
TUC
Frances O'Grady, Generalsekretärin des britischen Gewerkschaftsbundes TUC
DGB/Simone M. Neumann
Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
"Demokratie am Arbeitsplatz" macht Gute Arbeit aus. Deshalb fordern deutsche und britische Gewerkschaften gleichberechtigte und obligatorische Arbeitnehmervertretervertretung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat von Unternehmen. Damit wollen sie die Möglichkeiten vergrößern, Gute Arbeit zu gestalten sowie Arbeit und Beschäftigung eine nachhaltige Perspektive zu geben. Auf dem deutsch-britischen Gewerkschaftsforum von DGB und TUC einigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer deswegen auf diese doppelte Zielsetzung.
Die europäischen Gewerkschaften haben im Oktober erstmals einmütig Mindeststandards für Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung im europäischen Gesellschaftsrecht gefordert. Das ist ein historischer Fortschritt. Sie verbinden damit auch das Ziel, ein besseres Modell der Unternehmensführung einzuführen, als es das gescheiterte Shareholder-Value-Modell des Finanzkapitalismus heute bietet.
Das europäische Gesellschaftsrecht soll dieses bessere Modell in Zukunft unterstützen. Der Vorschlag der EU-Kommission, mit der Einführung einer Ein-Personen-Gesellschaft (SUP) über Europa das nationale Gesellschaftsrecht zu harmonisieren, geht in die völlig falsche Richtung. Dieser Vorschlag soll zwar vordergründig vor allem Klein- und Mittelunternehmen unterstützen. Tatsächlich könnten sich damit aber auch große Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registrieren lassen als in dem EU-Mitgliedsstaat, wo sie real Verwaltung und Geschäftstätigkeit ausüben. Die Folge wäre ein so genanntes "regime-shopping": Mit europäischem Segen könnten sich Unternehmen dann jeweils die geringsten Verpflichtungen zu Gläubiger- und Verbraucherschutz, die geringsten Besteuerung und das geringste Maß an obligatorischer Arbeitnehmerbeteiligung aussuchen. Einen solchen weiteren Schritt, ohne soziale Verpflichtung, lediglich den eigenen ökonomischen Vorteil maximieren zu können, lehnen britische und deutsche Gewerkschaften deshalb als kontraproduktiv für das soziale Europa ab.