14.03.2011
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Das Gesetz soll den Mißbrauch der Leiharbeit begrenzen. Mit der Novellierung der Leiharbeit 2003 wurden Einschränkungen weitgehend aufgehoben, die Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft bei Lohn (Equal Pay) und Arbeitsbedingungen wurde nicht durchgesetzt. Bleiben die Kostenvorteilen der Arbeitgeber bestehen, wird die Leiharbeit sich weiterhin ungebremst ausbreiten.
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