Obwohl das Sozialgerichtsgesetz 2008 novelliert wurde, wird bereits erneut über Änderungen diskutiert. Diese sollen zur Entlastung der Sozialgerichte führen. Die Empfehlungen enthalten einschneidende Veränderungen für die Betroffenen, die der DGB ablehnt; nur wenige Punkte können als sachgerecht gelten.