32,2 Prozent der vollzeitbeschäftigten Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bekommen nur einen Niedriglohn. Der Anteil ist damit doppelt so hoch wie bei deutschen Staatsbürger*innen. Das zeigen aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit. Was das konkret bedeutet und welche Ursachen dafür verantwortlich sind, hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration erforscht. Der DGB fordert faire Bezahlung und Gute Arbeit für alle Menschen – Migrationshintergrund oder Migrationsgeschichte dürfen kein Niedriglohnrisiko sein!
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32,2 Prozent der in Vollzeit sozialversicherungspflichtig ausländischen Beschäftigten, der in der Statistik sogenannten Kerngruppe, sind zum Niedriglohn tätig. Die Niedriglohnschwelle lag 2022 bei 2.431 Euro im Monat. Deutsche Beschäftigte derselben Gruppe arbeiteten zu 13,6 Prozent zum Niedriglohn. In absoluten Zahlen stellten ausländische Beschäftigte mit rund 1,1 von 3,6 Millionen fast ein Drittel der Niedriglohnbeschäftigten.
Was Niedriglohn ist, ist statistisch in Anlehnung an Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert: Die Schwelle des so genannten unteren Entgeltbereichs liegt bei zwei Dritteln des mittleren Entgelts (des Medians) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe. Nicht zur Kerngruppe gehören Beschäftigte zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten oder in Freiwilligendiensten.
Die näheren Umstände von niedriger Entlohnung und prekärer Beschäftigung von Menschen mit Migrationserfahrung hat jüngst auch der Sachverständigenrat für Migration und Integration erforscht. Die qualitative Studie „Prekäre Beschäftigung – prekäre Teilhabe. Ausländische Arbeitskräfte im deutschen Niedriglohnsektor bestätigt und untermauert im Wesentlichen Erkenntnisse und Positionen des DGB.
Wichtige Erkenntnisse der Studie sind:
Unsichere und schlecht entlohnte Beschäftigung verschlimmert viele dieser Probleme, die sich gegenseitig verstärken. Ein Beispiel: Wer zeitlich, körperlich oder psychisch durch die Arbeit oder eine schlechte Wohnsituation in Beschlag genommen ist, kann sich nicht auch noch um den Aufbau von sozialen Netzwerken kümmern. Fehlt ein solches Netzwerk aus Bekanntschaften und Freundschaften, ist es schwerer, die deutsche Sprache zu erlenen. Geringe Sprachkenntnisse machen es wiederum wahrscheinlicher, dass Menschen in unsicheren Beschäftigungsformen arbeiten oder wenig Geld verdienen. Ein Teufelskreis entsteht.
Werden Qualifikationen einwandernder Beschäftigter nicht anerkannt, verschlechtern sich ihre Arbeitsmarktchancen ebenfalls. Auch das macht abhängig von unsicherer oder schlecht entlohnter Beschäftigung. In atypischen Beschäftigungsformen (das sind beispielsweise missbräuchliche Werkverträge, Entsendung oder eine nur formale Selbstständigkeit), in langen Subunternehmensketten sowie bei Beteiligung teils mehrerer Vermittlungsagenturen ist es besonders schwer, Rechtsverstöße zu erkennen und Arbeitnehmer*innenrechte durchzusetzen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für gute, faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung aller Menschen ein.
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Manchmal sagt eine Zahl mehr als viele Worte. Wir stellen jeden Monat eine Zahl aus der Arbeitsmarktpolitik vor - von Leiharbeit bis Hartz IV.