Deutscher Gewerkschaftsbund

06.10.2023
Zahl des Monats

1,6 Millionen Minijobber erhalten nur den gesetzlichen Mindestlohn

Rund 1,6 Millionen Menschen arbeiteten im Oktober 2022 in Deutschland in einem sogenannten Minijob, in dem sie lediglich den gesetzlichen Mindestlohn erhielten. Der Anteil der Minijobs an allen Beschäftigungsverhältnissen zum Mindestlohn liegt bei fast 63 Prozent. Demgegenüber machen Minijobs insgesamt nur einen Bruchteil aller Beschäftigungsverhältnisse aus. Das zeigt: Minijobs sind nicht nur schlecht sozial abgesichert und bremsen Beschäftigte aus, sondern sind auch noch besonders schlecht bezahlt.

Reinigungskraft wischt Flur im Krankenhaus

DGB/Dmitry Kalinovsky/123rf.com

Viele Minijobbende orientieren sich zusammen mit ihren Arbeitgebern bei der Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit an der so genannten Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520 Euro im Monat. Aufgrund der mageren Entlohnung müssen sie dann mehr Stunden arbeiten, um auf dasselbe Gehalt zu kommen. Ein gutes Geschäft für Arbeitgeber, aber ein schlechtes für Arbeitnehmer*innen.

Minijobs sind Karrierebremse und schaden allen

Doch letztlich schadet das Modell Minijob allen: Minijobs – fachsprachlich: geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse – setzen Fehlanreize zur Begrenzung der Arbeitszeit. Besonders für Frauen erweisen sie sich immer wieder als Karrierebremse. Zugleich sind geringfügig Beschäftigte für ihre Tätigkeit weit überdurchschnittlich oft überqualifiziert. Fachkräfte, die andernorts von Arbeitgebern gesucht werden, werden also durch Minijobs gebunden. Auch deshalb ist es unverständlich, dass Minijobs 2022 sogar noch ausgeweitet wurden, obwohl die Bundesregierung sich in ihrer Fachkräftestrategie vorgenommen hat, inländische Fachkräftepotenziale besser auszuschöpfen. Schließlich entgehen auch der Sozialversicherung durch das Modell Minijob Beiträge – und den Minijobbenden die soziale Absicherung.

Besonders schwierig bei Minijobs: keine soziale Absicherung

Was das konkret bedeutet, hat sich zuletzt in der Pandemie gezeigt: Hunderttausende Minijobbende wurden entlassen, weil für sie mangels Arbeitslosenversicherungsschutz keine Kurzarbeit beantragt werden konnte. Die Gesamtzahl der Minijobbenden hat zwar mittlerweile wieder in etwa das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht, nachdem sie pandemiebedingt eingebrochen war. An der fehlenden Arbeitslosenversicherung hat sich aber nichts geändert. Auch bei der nächsten Wirtschaftskrise werden Minijobbende absehbar keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld haben.

Minijobs endlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln

Diese und viele weitere Probleme würden gelöst, wenn Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt würden. Die Chance auf eine umfassende Reform kleiner Arbeitsverhältnisse, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wird, die existenzsichernde Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen fördert und Altersarmut vorbeugt, wurde mit der Reform der Minijob-Regelung 2022 vertan: Die Geringfügigkeitsgrenze wird seither in Abhängigkeit vom gesetzlichen Mindestlohn dynamisiert. Trotz Fachkräfteengpässen werden damit auch weiterhin viele ausschließlich geringfügig Beschäftigte von armutsfester Arbeit ferngehalten.

Mehr lesen: die DGB-Forderungen zu den Minijobs und den DGB-Ratgeber rund um Minijobs.

Datenquellen: von Destatis und der Bundesagentur für Arbeit


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DGB/rawpixel/123rf.com

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