Der Gesetzentwurf zielt auf eine Ausweitung der Befugnisse der Kartellbehörden zur besseren Durchsetzung des Kartellrechts und zur Belebung des Wettbewerbs auf verfestigten Märkten ab. Es werden die Hürden zur Abschöpfung kartellrechtswidrig erlangter Gewinne gesenkt. Erste Grundlagen für eine Allgemeinwohlorientierung des Wettbewerbsrechts werden geschaffen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen verschiedene Regelungen getroffen werden, um das auf 17 Mrd. Euro geschätzte Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 um ca. 12 Mrd. Euro zu reduzieren. Zur Deckung der verbleibenden Defizitsumme von ca. 5 Mrd. Euro sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte anheben.
Der DGB begrüßt, dass die Regierung sich nun nach fast einem halben Jahr Diskussion durchringen konnte, auch den Rentner*innen und Pensionär*innen eine Energiepreispauschale zukommen zu lassen. Kritisch ist der DGB bezüglich der erneuten Ausweitung des Übergangsbereichs. Dies entlastet zwar Beschäftigte mit niedrigem Lohn bei den Sozialbeiträgen; das Instrument ist aber wenig zielgenau,
+++GKV-Finanzstabilisierung: Ein Gesetzentwurf mit schwerwiegenden Folgen+++DGB fordert umgehend die Entlastung pflegebedürftiger Menschen+++Entlastungen greifen – weitere Maßnahmen sind nötig+++sozialpolitik aktuell: Das sind die Informationen zur Sozialpo-litik für Kolleginnen und Kollegen in der Selbstverwaltung und für sozialpolitisch Interessierte in Gewerkschaf-ten, Verbänden, Parteien und Verwaltungen.
In dieser Stellungnahme bezieht der DGB Position zu dem bereits ab 2023 beabsichtigten vollständigen Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, zur Anhebung des Sparer-Pauschbetrags, zur Erhöhung der Abschreibungssätze für Wohngebäude sowie zur Schaffung eines direkten Zahlungsweges für öffentliche Leistungen an alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Bundesregierung legt mit dem UmRUG Regelungen zur nationalen Umsetzung der Europäischen Umwandlungsrichtlinie vor. Der DGB kritisiert, dass der Regierungsentwurf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht angemessen berücksichtigt und fordert seine Überarbeitung.“
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und bei grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG) zeichnet sich durch eine für den Umgang in der Mitbestimmungspraxis förderliche Klarheit und Übersichtlichkeit aus