Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wird der steuerpolitische Teil der Maßnahmen umgesetzt, die die Regierungsparteien zur Krisenbekämpfung Anfang Juni 2020 vereinbart haben: Senkung der Umsatzsteuer, Zahlung eines Kinderbonus, Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende und eine Reihe von Erleichterungen für Unternehmen. Hinzu kommen weitere Schritte zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Der DGB fordert in seiner Stellungnahme zum Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz, dass die Versorgung von BeatmungspatientInnen bedarfsgerecht erfolgen muss. Keinesfalls darf es bei der Wahl der Unterbringung rein um Kostengesichtspunkte gehen. Eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen muss an jedem dafür geeigneten Ort, auch in der eigenen Häuslichkeit, möglich sein.
Vor dem Hintergrund der Sonderbelastungen für die Krankenhäuser während der COVID-19-Pandemie versucht der Gesetzgeber auf der Grundlage des Krankenhausentlastungsgesetzes sowie des Bevölkerungsschutzgesetzes per Verordnung die getroffenen Maßnahmen nachzusteuern.
Im Entwurf sollen die statistischen Erhebungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes angepasst und die Rolle der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren klargestellt werden. Zudem soll im Fernunterrichtsschutzgesetz für den Abschluss des Fernunterrichtsvertrags, für die Kündigung und für die Belehrung über Kündigungs- und Rücktrittsrechte durchgängig durch die Textform ersetzt werden.