Der DGB unterstützt, dass Leistungen in der Behindertenhilfe zukünftig im Sinne individueller Lösungen ausgestaltet werden. Das Änderungsgesetz beinhaltet einige gesetzliche Klarstellungen im Nachgang zum Bundesteilhabegesetz, die vom DGB im Allgemeinen begrüßt werden. Das BTHG ist ein wichtiger Schritt zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Konvention.
Anfang 2019 ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher in Kraft getreten. In der Oktober-Ausgabe von "arbeitsmarkt aktuell" lässt sich nachlesen, wie die neuen Förderinstrumente im ersten Halbjahr 2019 angelaufen sind und wo es Nachbesserungsbedarf gibt.
Die Reform muss dafür sorgen, dass die Betroffenen schneller zu ihrem Recht auf eine angemessene Entschädigung kommen. Der Abbau der hohen Hürden im Anerkennungsverfahren muss ebenso im Fokus stehen wie die weitere Professionalisierung der Arbeit des Ärztlichen Sachverständigenbeirats (ÄSVB), sowie die stärkere und fest integrierte Einbeziehung der Sozialpartner.
Aus Sicht des DGB ist gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Aufgabenübertragung an die DRV KBS nichts einzuwenden. Das mit dem Änderungsantrag verfolgte Ziel, durch statistische Effekte ausgelöste erhebliche Schwankungen der Rentenanpassung zu vermeiden, wird ausdrücklich begrüßt. Die Regelung könnte aber einfacher gefasst werden und schließt nicht alle Schwankungen aufgrund einmaliger Effekte aus.