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Der DGB fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Die Signale aus mehreren Parteien im Jahr der Bundestagswahl sind positiv.
DGB
Anfang März haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (beide SPD) ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Mindestlohns und für eine stärkere Tarifbindung vorgelegt. Neben der Einführung eines Bundestariftreuegesetzes – ebenfalls eine langjährige Forderung des DGB – sieht das Papier auch eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro vor. Der Mindestlohn solle bereits „im Jahr 2022 auf mindestens 12 Euro ansteigen“, heißt es bei Heil und Scholz. Außerdem müsse „das Mindestlohngesetz weiterentwickelt werden“. Unter anderem wollen Heil und Scholz die Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Minderjährige abschaffen. Zudem solle im Mindestlohngesetz geregelt werden, „dass die Mindestlohnkommission bei ihrer Anpassungsentscheidung den Medianlohn stärker berücksichtigen muss“.
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte den Vorstoß der beiden SPD-Bundesminister ausdrücklich: „Wir fordern seit langem einen armutsfesten Mindestlohn von 12 Euro je Zeitstunde als unterste Haltelinie“, so Hoffmann. „Darunter darf in Deutschland nichts gehen. Alle Arbeitgeber sollten wissen, dass das Mindestlohngesetz hohe Strafen bei Verstößen vorsieht. Daher ist es ebenso zu begrüßen, dass Bundesarbeits- und Bundesfinanzminister die Kontrollen verschärfen wollen.“
Auch aus anderen Parteien gibt es positive Signale für einen höheren Mindestlohn von mindestens 12 Euro. Im aktuellen Programmentwurf zur Bundestagswahl von Bündnis 90/Die Grünen heißt es: „Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben.“ Für weitere Erhöhungen soll laut grünem Programmentwurf die Mindestlohnkommission den Auftrag bekommen, „dass der Mindestlohn wirksam vor Armut schützen und mindestens der Entwicklung der Tariflöhne entsprechen muss.“
DIE LINKE fordert in ihrem Wahlprogrammentwurf einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro. Außerdem sollen „Zuschläge für Sonntags-, Schicht- oder Mehrarbeit sowie Sonderzahlungen“ nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden dürfen. Das findet sich auch im Eckpunktepapier von Heil und Scholz: „Zulagen und Zuschläge dürfen auf den Mindestlohn grundsätzlich nicht mehr angerechnet werden“, heißt es dort. Laut den Vorschlägen der beiden Minister solle ein neuer Paragraf im Mindestlohngesetz regeln, dass „Zulagen und Zuschläge grundsätzlich nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, sofern sie nicht ausnahmsweise als Bestandteil des ‚Grundlohns‘ anzusehen sind.“