Deutscher Gewerkschaftsbund

13.02.2024

EU will Plattformarbeit regeln

einblick Februar 2024

Taxifahrer*innen, Essenslieferant*innen,Haushaltshilfen - mehr als 28 Millionen Menschen in Europa bieten ihre Arbeitskraft auf Plattformen an. Tendenz steigend! Jetzt ist auf europäischer Ebene eine wichtige Einigung gelungen, ob die Richtlinie kommt, bleibt aber fraglich.

Mann und Frau in Lagerhalle an Computern, darüber (halbtransparent) ein hellgrüner Zahlencode

Colourbox.de (2)

Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und die belgische Ratspräsidentschaft haben sich Anfang Februar auf Grundlagen für einen besseren Schutz von Arbeitnehmer*innen geeinigt, die ihre Arbeit auf Online-Plattformen anbieten. Diese Plattformen vermitteln Dienste wie Taxifahrten, Essenslieferungen und haushaltnahe Dienstleistungen. Die Arbeitnehmer*innen sind oft nicht sozialversicherungspflichtig angestellt, sondern in unsicheren Beschäftigtungsverhältnissen über die Plattformen tätig.

Die jetzige Einigung sieht vor, dass die Arbeitnehmer*innen besser vor Scheinselbständigkeit geschützt werden. Die Beweislast, dass kein Beschäftigungsverhältnis bestehe, liege bei den Plattformen, so das EU-Parlament. Die Beschäftigten sollen zudem einfacheren Zugang zu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit erhalten.

Ob es zu einer Einigung zu der von der Kommission vorgelegten Richtlinie kommt, ist aber fraglich, denn auch die Mitgliedstaaten müssen zustimmen. Die Abstimmung ist für Freitag angesetzt. Im Dezember musste bereits eine Einigung vertagt werden. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Mehr als 28 Millionen Menschen in Europa bieten ihre Arbeitskraft auf Plattformen an. Im Jahr 2025 dürfte diese Zahl auf 43 Millionen steigen. Die Europäische Kommission hat Ende letzten Jahres einen Richtlinienentwurf erlassen, der erstmals die Bedingungen für digitale Arbeiter*innen regelt. Damit ist die EU weltweit Vorreiterin. Mit der Richtlinie werden zwei wesentliche Verbesserungen eingeführt: So trägt sie zur Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Menschen, die für digitale Plattformen arbeiten, bei. Zudem regelt sie auf EU-Ebene die Verwendung algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz.

Die IG Metall hat die Enthaltung der Bundesregierung bei der Beschlussfassung im Dezember als Fehler kritisiert. „Faire Regeln für Arbeit auf oder über Internetplattformen sind überfällig. Nur so können Beschäftigte von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren“, sagte die Erste Vorsitzende der IG Metall Christiane Benner. Ein online-basierter Parallelarbeitsmarkt, auf dem Internetunternehmen gesetzliche und tarifliche Standards unterlaufen und Mitbestimmung umgehen, schade allen Arbeitnehmer*innen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Plattformbetreiber transparenter werden sollen. Sie sind künftig verpflichtet, Arbeitsverhältnisse gegenüber nationalen Behörden präziser zu melden. Die Plattformen werden darüber hinaus aufgefordert, den nationalen Behörden wichtige Informationen über ihre Tätigkeiten und die Personen, die für sie tätig sind, bereitzustellen.

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