Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 067 - 30.07.2015
Änderungen auf den Weg bringen

Reformstau in der Arbeitsförderung auflösen

Zu den Arbeitsmarktzahlen für Juli 2015 erklärt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„Die relativ stabile Arbeitsmarktlage darf kein politisches Ruhekissen sein. Gerade jetzt sollte die Regierungskoalition sinnvolle Änderungen in der Arbeitsförderung auf den Weg bringen, um für die kommenden Herausforderungen besser gerüstet zu sein. Die beiden im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetze zur Arbeitslosenversicherung und zu Hartz IV (sogenannte Rechtsvereinfachung) dürfen nicht länger von Teilen der Union blockiert werden.

In der Arbeitslosenversicherung geht es insbesondere um eine bessere Absicherung von kurzzeitig Beschäftigten. Die Rahmenfrist für die Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld sollte von zwei auf drei Jahre erweitert werden. Bisher landet jede/r Vierte nach Verlust des Arbeitsplatzes direkt in Hartz IV, obwohl oft vorher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Wer sich auf flexible Jobs einlässt bzw. einlassen muss, sollte auch sozial abgesichert sein. Außerdem geht es bei dem Gesetzesvorhaben darum, mehr Anreize für die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen durch Erfolgs- und Durchhalteprämien zu schaffen. Nach erfolgreichen Modellprojekten steht jetzt eine bundesweite Einführung an.

Das zweite Gesetzesvorhaben betrifft eine Vereinfachung des Leistungsrechts im Hartz-IV-System. Hier sind sinnvolle Änderungen nötig, die sowohl den Beschäftigten in den Jobcentern wie den Hilfebeziehenden zugutekommen. Warum soll nicht z.B. der Bewilligungszeitraum von sechs auf zwölf Monate verdoppelt werden, wenn die Hilfeempfänger in unveränderten Verhältnissen leben? Oder warum sollen Jobcenter nicht die Möglichkeit erhalten, Arbeitslosen nach der Aufnahme eines neuen Jobs noch für einige Monate ein Coachingangebot machen zu können, um die Beschäftigung zu stabilisieren?“


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