Weniger geht nicht: Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit. In vielen Branchen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber sich auf Mindestlöhne geeinigt, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, zum Teil sehr deutlich. Ist deine Branche dabei?
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Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Das heißt: Sie gelten dann für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Alle Beschäftigten in dieser Branche haben das Recht, nach diesem tarifvertraglich festgelegten Mindestlohn bezahlt zu werden. Das ist wichtig, weil die Branchenmindestlöhne fast immer höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.
Anders formuliert: Ein Branchenmindestlohn ist die verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche.
Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt. Es ist gilt flächendeckend, ist gesetzlich festgelegt und markiert die unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland (mit bestimmten Ausnahmen). Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten der Branche, für die er ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Das ist, mit ganz wenigen Ausnahmen, immer der Fall. Und dann gilt immer: Der Arbeitgeber muss den höheren Branchenmindestlohn zahlen, nicht den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch die Branchenmindestlöhne in den einzelnen Branchen sind, siehst du in der Tabelle weiter unten.
Nein. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn, zum Beispiel für minderjährige Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung), gelten nur für den gesetzlichen Mindestlohn. Bei den tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhnen gilt das, worauf sich die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeber - verständigt haben. Diese Regelungen sind völlig unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen.
Selbstverständlich. Ein Branchenmindestlohn ist ja nur die unterste Lohngrenze. In der Regel sehen die Tarifverträge weitere, höhere Lohn- oder Entgeltgruppen vor; je nach Qualifikation, Tätigkeit und / oder Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Wer die Voraussetzungen für höhere Lohn- oder Entgeltgruppen erfüllt, dem stehen nach dem Tarifvertrag in der Regel auch höhere Löhne bzw. Entgelte zu.
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Überblick: Alle Branchenmindestlöhne 2024 (Stand März 2024)
Der Branchenmindestlohn für die Berufliche Aus- und Weiterbildung ist zum 1. Januar 2024 auf
gestiegen. Weitere Steigerungen folgen bis einschließlich 2026 jährlichen zum 1. Januar
Zum 1. Januar 2024 ist der der Branchenmindestlohn gestiegen auf
Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt für alle Beschäftigten (soweit sie elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben) seit dem 1. Januar 2024 13,95 Euro.
Das gilt zum Beispiel für
Seit dem 1. Januar 202 greift der Branchenmindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde.
Für die rund 700.000 Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger gilt seit dem 1. Januar 2024
Seit dem 1. Dezember 2023 beträgt der Mindestlohn 13,60 Euro. Zum 1. Oktober 2024 erhöht er sich auf 13,95 Euro pro Stunde.
Für Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche gilt seit dem 1. Januar 2024 eine Lohnuntergrenze von 13,50 Euro pro Stunde.
Für 2024 wurden folgende Lohnuntergrenzen von den Tarifvertragsparteien beantragt:
Das Verfahren zur Festlegung läuft aktuell noch, so dass die Lohnuntergrenzen noch nicht in Kraft getreten sind.
Der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk beträgt
Der Branchenmindestlohn in der Pflegebranche unterscheidet sich nach Tätigkeit und Ausbildung.
Die Branchenmindestlöhne in der Pflege betragen
Der Branchenmindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk beträgt: seit dem 1. Januar 2024 14,50 Euro pro Stunde.
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