Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

03.02.2014

Gewerkschaften setzen strengere Grenzwerte bei Staub durch

In der ersten Jahreshälfte 2014 werden die zulässigen Grenzwerte für Staub am Arbeitsplatz abgesenkt. Das hat der Ausschuss für Gefahrstoffe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales  auf Initiative der Gewerkschaften beschlossen. Die Arbeitgeber hatten zuvor versucht, die Neuregelung zu verhindern.

Staub Baustelle

Colourbox

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat auf Druck der Gewerkschaften und ihrer VertreterInnen im Ausschuss den Grenzwert für Staub am Arbeitsplatz (so genannter alveolengängiger oder A-Staub) erheblich abgesenkt.

Der neue Grenzwert wird in der ersten Jahreshälfte 2014 veröffentlicht. Die Neuregelung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis. In Deutschland leiden nach Schätzungen aktuellen zwischen 500.000 und einer Million Menschen an arbeitsbedingten Lungenerkrankungen. Schon die jetzigen Grenzwerte (3 mg/m³ für A-Staub und 10 mg/m³ für so genannten einatembaren E-Staub) werden in vielen Bereichen nicht eingehalten. Außerdem wird vor Ort oft nur mangelhaft erfasst, ob und in welcher Menge Beschäftigte dem Staub ausgesetzt sind.

Verbände des Baugewerbes und des Bergbaus hatten noch unmittelbar im Vorfeld der Entscheidung des Ausschusses für Gefahrstoffe versucht, die Beschlüsse niedriger gesundheitsbasierter Werte zu verhindern.

Unter anderem hatten sie vorgeschlagen, „die Unternehmen der Bauwirtschaft vom Geltungsbereich eines neuen, abgesenkten allgemeinen Staubgrenzwertes dauerhaft auszunehmen“.

Nach der jetzt getroffenen Entscheidung wird der Staubgrenzwert mit einer Übergangsregelung auf 1,25 mg/m³ reduziert. Das erfordert neue Anstrengungen in den Betrieben sowie entsprechende Hilfestellungen – zum Beispiel durch das Technische Regelwerk des Ausschusses für Gefahrstoffe und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Ausschuss für Gefahrstoffe

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu Gefahrstoffen einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung. Gemäß § 20 der Gefahrstoffverordnung führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Geschäfte des Ausschusses. Im Ausschuss sitzen auch VertreterInnen des DGB und mehrerer DGB-Gewerkschaften.

Mehr zum AGS online


Nach oben