Aktive Arbeitsmarktförderung ist ein bedeutender Hebel gegen prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit und für mehr Fachkräfte in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Dennoch werden nicht einmal die vorhandenen Budgets ausgeschöpft. 2022 befanden sich 18 Prozent weniger Personen in einer von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern geförderten Maßnahme als 2019. Der DGB fordert mehr personelle Ressourcen bei der Bundesagentur für Arbeit und dass Unternehmen ihren Beschäftigten mehr Weiterbildungen ermöglichen.
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Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen das Entstehen von Arbeitslosigkeit vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Jeder Euro, der investiert wird, um jungen Menschen von der Schule in den Beruf zu helfen, Beschäftigte und Arbeitslose zu qualifizieren oder individuelle Arbeitsmarktchancen zu erhöhen, ist gut angelegtes Geld. Dafür steht eine ganze Bandbreite an Förderleistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verfügung. Diese sind unverzichtbar, um die schon bestehenden und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen.
DGB, Quellen: Forschungsbericht 526/3, 2021: Aktualisierte BMAS-Prognose „Digitalisierte Arbeitswelt“, S. 36; IAB-Stellungnahme 2/2019: „Substituierbarkeitspotenziale von Berufen und Veränderbarkeit von Berufsbildern“, S. 9; Statistisches Bundesamt, atypische Beschäftigungsverhältnisse; Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht Dezember 2022, S. 18 sowie Jahreszahlen; KOFA Kompakt, 07/2022: „Fachkräftereport September 2022 - Fachkräftelücke geht im dritten Quartal leicht zurück“, S. 2: BMBF, Berufsbildungsbericht 2022, S. 82.
Seit Jahren ist die Anzahl an Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen rückläufig – dies gilt für beide Rechtskreise, die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter. Im Jahresdurchschnitt sank der Bestand an geförderten Teilnehmer*innen von 2019 zu 2022 um 18 Prozent. Gerade im Bereich der für die Bewältigung der Transformation so wichtigen Förderung der beruflichen Weiterbildung (ohne Beschäftigtenqualifizierung) ist ein stetiger Rückgang der Teilnehmenden eingetreten. Und auch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten in der Beschäftigtenqualifizierung haben keine nennenswerten Änderungen bei der Zahl der Teilnehmenden mit sich gebracht.
An Geld hat es jedoch nicht gefehlt. Sicherlich waren die letzten Jahre spürbar von der Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung geprägt und führten zu Einschränkungen bei den Beratungsgesprächen mit den Kunden der Bundesagentur für Arbeit und auch zu Schwierigkeiten in der Umsetzung von Fördermaßnahmen durch die Bildungsträger. Aber die Herausforderungen sind enorm und müssen jetzt angegangen werden:
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hat einen „Schub für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung“ angekündigt. Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (Weiterbildungsgesetz) weist hier wichtige und richtige Schritte auf. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften halten einige geplante Regelungen aber auch für unzureichend und kritisch und sehen Nachbesserungsbedarf in der DGB-Stellungnahme zum Weiterbildungsgesetz.
Wesentliche Kritikpunkte des DGB und Anforderungen: