Deutscher Gewerkschaftsbund

25.01.2023
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

2022 waren 18 Prozent weniger Personen in einer geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme als im Vor-Corona-Jahr 2019

Aktive Arbeitsmarktförderung ist ein bedeutender Hebel gegen prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit und für mehr Fachkräfte in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Dennoch werden nicht einmal die vorhandenen Budgets ausgeschöpft. 2022 befanden sich 18 Prozent weniger Personen in einer von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern geförderten Maßnahme als 2019. Der DGB fordert mehr personelle Ressourcen bei der Bundesagentur für Arbeit und dass Unternehmen ihren Beschäftigten mehr Weiterbildungen ermöglichen.

Frau vor Whiteboard

Adobe Stock/©francescoridolfi.com

Arbeitsförderung ist gut angelegtes Geld

Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen das Entstehen von Arbeitslosigkeit vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Jeder Euro, der investiert wird, um jungen Menschen von der Schule in den Beruf zu helfen, Beschäftigte und Arbeitslose zu qualifizieren oder individuelle Arbeitsmarktchancen zu erhöhen, ist gut angelegtes Geld. Dafür steht eine ganze Bandbreite an Förderleistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verfügung. Diese sind unverzichtbar, um die schon bestehenden und zukünftigen Herausforderungen zu bewältigen.

Grafik zu den Herausforderungen am Arbeitsmarkt

DGB, Quellen: Forschungsbericht 526/3, 2021: Aktualisierte BMAS-Prognose „Digitalisierte Arbeitswelt“, S. 36; IAB-Stellungnahme 2/2019: „Substituierbarkeitspotenziale von Berufen und Veränderbarkeit von Berufsbildern“, S. 9; Statistisches Bundesamt, atypische Beschäftigungsverhältnisse; Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht Dezember 2022, S. 18 sowie Jahreszahlen; KOFA Kompakt, 07/2022: „Fachkräftereport September 2022 - Fachkräftelücke geht im dritten Quartal leicht zurück“, S. 2: BMBF, Berufsbildungsbericht 2022, S. 82.

Was jetzt nötig ist: mehr Beratung, mehr Personal, neue politische Rahmenbedingungen

Seit Jahren ist die Anzahl an Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen rückläufig – dies gilt für beide Rechtskreise, die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter. Im Jahresdurchschnitt sank der Bestand an geförderten Teilnehmer*innen von 2019 zu 2022 um 18 Prozent. Gerade im Bereich der für die Bewältigung der Transformation so wichtigen Förderung der beruflichen Weiterbildung (ohne Beschäftigtenqualifizierung) ist ein stetiger Rückgang der Teilnehmenden eingetreten. Und auch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten in der Beschäftigtenqualifizierung haben keine nennenswerten Änderungen bei der Zahl der Teilnehmenden mit sich gebracht.

An Geld hat es jedoch nicht gefehlt. Sicherlich waren die letzten Jahre spürbar von der Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung geprägt und führten zu Einschränkungen bei den Beratungsgesprächen mit den Kunden der Bundesagentur für Arbeit und auch zu Schwierigkeiten in der Umsetzung von Fördermaßnahmen durch die Bildungsträger. Aber die Herausforderungen sind enorm und müssen jetzt angegangen werden:

  • Die Bundesagentur für Arbeit muss ihr Beratungsgeschäft ausbauen; dafür braucht sie aber auch die notwendigen personellen Ressourcen.
  • Unternehmen müssen Ihren Beschäftigten mehr Weiterbildung ermöglichen.
  • Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass zukunftsorientierte Weiterbildungsbedarfe auch verwirklicht werden können. Dies bedeutet: Es muss ein sinnvolles Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen vorhanden sein, das durch gute Beratung zugänglich gemacht wird; Beschäftigte müssen die Möglichkeit zur Freistellung haben; Weder die Weiterbildungskosten an sich noch der Lebensunterhalt dürfen eine Weiterbildung verhindern.

DGB fordert Nachbesserungen beim Weiterbildungsgesetz

Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hat einen „Schub für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung“ angekündigt. Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (Weiterbildungsgesetz) weist hier wichtige und richtige Schritte auf. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften halten einige geplante Regelungen aber auch für unzureichend und kritisch und sehen Nachbesserungsbedarf in der DGB-Stellungnahme zum Weiterbildungsgesetz.

Wesentliche Kritikpunkte des DGB und Anforderungen:

  • Einführung eines Qualifizierungsgeldes: Es wird grundsätzlich begrüßt, dass mit dem Qualifizierungsgeld ein auf Kollektivität ausgerichtetes Instrument eingeführt werden soll. Problematisch ist allerdings die aktuelle Ausgestaltung des Qualifizierungsgeldes. Im Verhältnis zu § 82 SGB III neu sind die Fördervoraussetzungen deutlich anspruchsvoller, die Förderung aber nur in begrenzten Fällen attraktiv(er). Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Dabei sollte Grundsatz sein, dass das Qualifizierungsgeld keinen „Wettbewerbsnachteil“ im Vergleich zu anderen Instrumenten hat.
  • Einführung einer Bildungszeit und Bildungsteilzeit: Damit Arbeitnehmer*innen Lernzeiten für Weiterbildung verbindlich in Anspruch nehmen können, bedarf es eines rechtlichen Freistellungsanspruchs im Teilzeit- und Befristungsgesetz für die Dauer der Weiterbildung. Bei der Ausgestaltung der Bildungszeit und Bildungsteilzeit sollte ermöglicht werden, die Förderung mit tariflichen Vereinbarungen aufzustocken. Außerdem sollte sich die Bildungszeit und Bildungsteilzeit grundsätzlich an der Dauer der gewählten Maßnahme ausrichten und damit geregelte abschlussbezogene Bildungsgänge für berufliche Umstiege und Neuorientierungen ermöglichen. Damit Geringverdienende sie besser in Anspruch nehmen können, empfehlen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften, die Einführung eines Mindestbetrags der Lebensunterhaltsförderung zu prüfen.
  • Umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie notwendig: Die Pandemie hat die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für junge Menschen nochmals deutlich verschlechtert. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern deshalb eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, die mit einem individuellen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz für diejenigen verbunden ist, die keine betriebliche Ausbildung machen können. 

Nach oben

Weitere Themen

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

Mit dem neu­en Qua­li­fi­zie­rungs­geld Ar­beitsplät­ze si­chern!
Mehrere Menschen vor Computern bei einer Weiterbildung
DGB/Cathy Yeulet/123rf.com
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Bekommen können es Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch die Transformation wegfallen könnte. Ziel ist, ihnen mit Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Infos dazu findest du hier.
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …