Wenn Unternehmen infolge der Corona-Krise staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, müssen sie sich auch an bestimmte Regeln und Prinzipien halten, fordert der DGB in einem Positionspapier. Staatliche Gelder sollten nur solchen Unternehmen gewährt werden, "die Beschäftigungs- und Standortgarantien zusichern", sagt DGB-Vorstand Stefan Körzell. "Zudem müssen weitere Kriterien erfüllt sein, die den Beschäftigten gute Arbeit ermöglichen. Dazu gehört die Bezahlung nach Tarif und die Einbeziehung der Beschäftigten durch Betriebsräte sowie die Einhaltung der Unternehmensmitbestimmung."
DGB/Simone M. Neumann
"Die Krisenkosten dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Es darf keine staatliche Subventionierung von Lohn- und Sozialdumping geben", so Körzell.
handelsblatt.com: Konjunkturpaket - Gewerkschaften wollen Staatshilfe nur bei Beschäftigungssicherung und Tariftreue gewähren