Am 21. Juni ist "Internationaler Bürohundtag" - die InitiatorInnen verbinden damit den Aufruf, an diesem Tag seinen Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Doch ist das eigentlich erlaubt? Und was gibt es für "Kollege Hund" im Büro zu beachten? DGB-Rechtsschutz und IG Metall haben sich dieses Thema mal genauer angeschaut (weiterführende Links am Ende des Beitrags).
DGB/Monika Wisniewska/123RF.com
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
IG Metall-Ratgeber: "Ein neuer Kollege auf vier Beinen - ist das erlaubt?"
DGB-Rechtsschutz: Urteil - Hunde am Arbeitsplatz
DGB-Rechtsschutz: Urteil - Sonderurlaub für kranken Hund
"Kollege Hund" am Arbeitsplatz