Deutscher Gewerkschaftsbund

12.05.2021
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

56,3 Prozent mehr: Wegen Corona fallen immer mehr Arbeitsuchende aus der Arbeitslosenversicherung

Soziale Abwärtsspirale verhindern

Von Mai 2020 bis April 2021 sind 888.185 Arbeitsuchende aus der Arbeitslosenversicherung in den Bereich des SGB II gekommen, sie bekommen jetzt „Hartz IV“. Das sind 56,3 Prozent mehr als im Jahr davor. Viele Betroffene sind nur aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen arbeitslos geworden. Sie geraten in eine soziale Abwärtsspirale, die unbedingt verhindert werden muss.

Schuhe stehen auf Asphalt vor Schriftzug "Hartz IV"

DGB/Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Aufgrund der anhaltenden Pandemie ist ein besserer Schutz für Arbeitslose notwendig. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern ist allein von Februar bis April um 71.364 auf 921.157 gestiegen. Im März 2021 waren 82.068 Arbeitslose in den Agenturen für Arbeit bereits länger als 10 Monate gemeldet. Ihnen droht spätestens nach dem 12. Monat neben der Langzeitarbeitslosigkeit auch der Wegfall des Schutzes durch die Arbeitslosenversicherung. Spätestens dann sind sie auf die deutlich geringere Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen oder erhalten – wenn sie keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben – gar keine Leistungen mehr. Im April sind weitere 58.768 Arbeitslose dazu gekommen, die in Kürze aus der Arbeitslosenversicherung zu fallen drohen. In den kommenden Monaten sind weitere Tausende davon betroffen.

Soziale Abwärtsspirale stoppen

Für die Betroffenen wird eine soziale Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die unbedingt verhindert werden muss. Denn viele Betroffene sind ausschließlich aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen arbeitslos geworden.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Sozialschutzpaket II bis zum 31. Dezember die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I) für all diejenigen, deren Anspruch im Jahr 2020 endete, um drei Monate verlängert. Diese Regelung ist am 31. Dezember 2020 mitten im zweiten großen Lockdown ausgelaufen und nicht verlängert worden, obwohl sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht verändert hatte. Inzwischen fallen immer mehr Menschen aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus und müssen Hartz-IV-Leistungen beantragen.

Damit ist eine soziale Schieflage vorprogrammiert.

Der DGB fordert: Mehr Beratung, länger Arbeitslosengeld beziehen

Während die Regelungen für die Kurzarbeit verlängert wurden und die Leistungen für Arbeitgeber stetig nachgebessert bzw. verlängert werden, endeten die günstigen Sonderregelungen für diejenigen, die ihre Arbeit verloren haben, schlagartig.
Die Bundesregierung hat sich dabei auf den durch Kurzarbeit stark belasteten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit berufen, der bereits im vergangenen Jahr durch die Bunderegierung per Zuschuss stabilisiert werden musste.

Dabei ist klar: Auf Grund der weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens schwinden mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Chancen, eine neue Arbeit aufzunehmen, immer weiter.

Der DGB sieht daher dringenden Handlungsbedarf:

  1. Diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet, müssen jetzt vorrangig durch die Agenturen für Arbeit beraten werden, um die beruflichen Perspektiven auszuloten. Der Beratungsanspruch und die Beratung zur individuellen Berufswegplanung, wie sie mit dem Qualifizierungschancengesetz festgezurrt wurden, müssen jetzt konsequent umgesetzt werden. Es ist unumstritten, dass der Strukturwandel enorme Weiterbildungsanstrengungen erfordert, also besteht kein Grund, dass Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit übertreten und dort verharren müssen.
  2. Es ist nicht nachvollziehbar, warum einerseits Arbeitgeber nach dem Gießkannenprinzip - selbst wenn sie riesige Gewinne ausschütten - Kurzarbeitergeld erhalten, und zwar inklusive der Erstattung von Sozialabgaben, während für diejenigen, die ihre Existenzgrundlage verloren haben, keine Mittel zur Verfügung stehen. Daher fordert der DGB, die verlängerte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I), wie sie für 2020 galt, wieder in Kraft zu setzen, und zwar uneingeschränkt so lange, wie die pandemiebedingten Einschränkungen gelten.
Zahl des Monats Mai 2021

DGB


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