Deutscher Gewerkschaftsbund

19.05.2022
Beschlüsse des 22. OBK

Für ein starkes Sicherungssystem im Alter

Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden.

Älterer Mann mit Hemd und Schlips ist in Eile

DGB/bowie15/123RF.com

Der Bundeskongress hat im Antrag B010 begrüßt, dass „die Bundesregierung das Nettorentenniveau vor Steuer bei 48 Prozent stabilisieren will.“ Und bekräftigt, dass er sich für eine weitere Steigerung auch in Zukunft stark machen wird. Mittelfristig will der DGB dabei ein Niveau von wenigstens 50 Prozent erreichen und sich perspektivisch an 53 Prozent orientieren. Damit hat der DGB seine Position für ein höheres Rentenniveau bekräftigt. Gerade weil die sogenannten „Babyboomer“ bereits ab Anfang der 2020er Jahre in Rente gehen, ist die Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung unerlässlich, da die private Vorsorge in der bisherigen Form gescheitert ist und der Aufbau kapitalgedeckter Vorsorge nicht nur teurer ist, sondern auch Jahrzehnte an Vorlauf benötigt.

Die Gewerkschaften haben sich seit jeher für gute, arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten eingesetzt und hierzu viele Tarifverträge geschlossen. Aber rund die Hälfte der Beschäftigten hat nach wie vor keine Betriebsrente und in viel zu vielen Fällen beteiligen sich die Arbeitgeber daran nicht. Daher fordert der DGB seit langem, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, gerade auch zur betrieblichen Altersversorgung, zu erleichtern. Diese Position hat der Bundeskongress nun ergänzt.

Der Bundeskongress hat beschlossen, einen verpflichtenden Arbeitgeberbeitrag zur Betriebsrente einzufordern, zuzüglich der Weitergabe der eingesparten Sozialbeiträge in voller Höhe, und die Einkommensgrenze für den Förderbetrag für Geringverdienende in der Betriebsrente zu dynamisieren. So kann der Ausbau der Betriebsrenten und die finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber durchgehend gelingen. Dazu ist es auch nötig, die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertreter*innen bei der Auswahl der/des Versorgungsträger*in und bei der Wahl des Durchführungsweges zu stärken und auszubauen sowie entsprechende Beratungsrechte durch sachverständige Dritte einzuführen.

Der Bundeskongress hat die Position des DGB bekräftigt, eine gesetzliche Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge zulasten der Arbeitnehmer*innen und der bestehenden Betriebsrentensystemen abzulehnen (Obligatorien); dies schließt Verpflichtungen mit Abwahlrecht (opt-out) ein. Auch muss die bestehende Diskriminierung in der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von umlage- oder mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssystemen gegenüber den rein kapitalgedeckten Systemen endlich beendet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Alternativen doppelt belastet und damit politisch beschädigt werden.

Der Bundeskongress fordert für die Versicherten bessere und flexiblere Möglichkeiten, zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Beschäftigte und ihre Arbeitgeber*innen sollen einfacher zusätzliche Beiträge zahlen können. Ebenso sind die Möglichkeiten zur Zahlung bzw. Nachzahlung für Zeiten wie (Hoch-)Schul-Ausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit zu systematisieren und zu erweitern. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften wollen dazu die bestehende Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung für Nichtversicherte durch die bestehende Option der Pflichtversicherung auf Antrag ablösen und weiterentwickeln. Für die Versicherten werden die bestehenden Möglichkeiten zusätzlicher Beiträge erweitert, systematisiert und fortentwickelt. Dabei ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Beiträge keine unmittelbare Wirkung auf den Beitragssatz zur Rentenversicherung haben dürfen und dazu gesondert neben der Nachhaltigkeitsrücklage ausgewiesen werden müssen.

Ein Dauerthema seit 2005 ist die Doppelbesteuerung. Der Bundeskongress hat hier beschlossen, die Beiträge sofort vollständig steuerfrei zu stellen und die volle Besteuerung der Renten frühestens 45 Jahre danach beginnen zu lassen; mithin etwa im Jahr 2070. Auch muss für alle die Höhe des Rentenfreibetrags überprüft werden, insbesondere aber bei den künftigen Rentenzugängen deutlich höher ausfallen, um eine zweifache Besteuerung im Regelfall auszuschließen. Ferner hat der Bundeskongress beschlossen, dass die Beweisführung für die Betroffenen, mit einem standardisierten Rechenweg auf Basis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), künftig deutlich erleichtert werden muss. Auch ist die praktische Umsetzung der Steuerzahlung einfacher und praktikabler zu gestalten.

Als weiteren Punkt hat der Bundeskongress beschlossen, dass schrittweise alle Selbstständigen und alle Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend und ohne Abwahlrecht einbezogen werden müssen. Dazu wird der DGB Vorschläge zur Einbeziehung aller Erwerbstätigen erarbeiten, sofern sie nicht unter Art. 33 Abs. 5 GG fallen, und prüfen, welcher Bestandsschutz für bisher anderweitig abgesicherte Selbstständige gewährleistet werden muss.


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