Seit nunmehr fast sieben Monaten gibt es sie, die Autobahn GmbH. Für knapp 10.500 Beschäftigte der Landesverkehrsverwaltungen begann am 1. Januar diesen Jahres damit eine neue Zeit. Sie wechselten aus dem öffentlichen Dienst in eine Gesellschaft privaten Rechts. Die Gewerkschaft ver.di konnte im Vorfeld eine Privatisierung abwenden und darauf hinwirken, dass die Autobahn GmbH eine 100-prozentige Tochter des Bundes ist. Für die Beschäftigten konnte ver.di gute tarifvertragliche Regelungen vereinbaren.
Dieser Beitrag ist Titel im BM Ausgabe 06/2021 - dem Magazin für Beamtinnen und Beamte des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Die Gründung der Autobahngesellschaft hat eine lange Geschichte. Sie ist Teil einer umfassenden Reform der Bundesfernstraßenverwaltung, die im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern am 01.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Damit war der Weg zur Gründung der Autobahn GmbH (erfolgte am 13.09.2018) geebnet. Im August 2019 übernahm die Autobahn GmbH zunächst das Finanzmanagement der Bundesstraßen. Zuvor hatte diese Aufgabe die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) wahrgenommen und somit die Finanzierung der Auftragsverwaltungen der Länder für den Bund verantwortet. Weitere Aufgaben kamen zum 1. Januar dieses Jahres hinzu.
Seitdem werden Autobahnen und auch einige Bundesfernstraßen aus einer Hand durch den Bund finanziert, gebaut, betrieben, erhalten und verwaltet. Durch die zentrale Bündelung der Aufgaben und Zuständigkeit in der Autobahn GmbH möchte der Bund mehrere Vorteile realisieren. Ziel sei eine schnellere Planung, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und Effizienzgewinne durch Synergieeffekte. Doch angesichts fehlenden Personals, neu hinzugekommener Aufgaben und einem immensen Kostendruck kommt die Frage auf: Werden Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) trotz Schaffung der Autobahn GmbH weiterhin das Instrument sein, um die übertragenden Aufgaben umsetzen zu können?
Als die Zuständigkeit für die Autobahnen noch in der Verantwortung der Länder lag, zeichnete sich schon ab, das Geld ist knapp. So stellte bereits im Jahr 2000 die damals eingesetzte Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung fest, dass die bewilligten Gelder aus dem Bundeshaushalt nicht ausreichen würden, um die Autobahnen hinreichend in Stand zu halten, zu verwalten und neu zu bauen. Mit der im Jahr 2011 beschlossenen Schuldenbremse verschärfte sich der Einspardruck bei den Ländern. In der Folge wurde Personal in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, so auch bei den Verkehrs- und Straßenbauverwaltungen abgebaut und ÖPP häufig als Mittel zum Zweck in Anspruch genommen. Schlussendlich summierten sich auch noch die notwendigen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.
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In der Folge wurden seitens der Bundesregierung Vorschläge gemacht, wie die Verwaltung der Verkehrsinfrastruktur neu geregelt werden kann. Im Kern der Vorschläge ging es um eine weitere Zentralisierung und Privatisierung der Verkehrsinfrastruktur und somit um die Ablösung der föderalen Organisation. Gegen diese Privatisierungsabsichten lief die Gewerkschaft ver.di immer wieder Sturm: „Dort, wo private Anleger Gewinninteressen verfolgen, seien gesicherte Arbeitsplätze häufig gefährdet“, sagt Antje Schumacher-Bergelin, zuständig für den Bereich der Bundesverkehrs- und Straßenbauverwaltung in der ver.di-Bundesverwaltung. Wäre es nach den Interessen der Gewerkschaft gegangen, wäre die Verantwortung für die Autobahnen in den Händen der Länder geblieben.
Zur argumentativen Unterstützung dieses Ansinnens hatte ver.di ein Gutachten erstellen lassen, das entsprechende Wege bzw. Möglichkeiten aufzeigte. Dass dieses keinen Anklang bei den politisch Verantwortlichen fand, bedauert die Gewerkschafterin. Umso wichtiger sei aus ihrer Sicht, dass die 2018 gegründete Autobahn GmbH eine 100-prozentige Tochter des Bundes ist und bleibt. Darauf habe ver.di während des Reformprozesses stets hingewirkt und daran anschließend erfolgreich einen Tarifvertrag (TV Autobahn) aushandeln und abschließen können. Dieser lehne sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) an und biete deutliche Verbesserungen bei der Einkommenshöhe, der Eingruppierung und den Aufstiegsmöglichkeiten.
Dass mit der Autobahn GmbH teure Varianten von ÖPP überflüssig werden, war der Tenor politisch Verantwortlicher vor der Gründung der Autobahngesellschaft. Nach wie vor sind aber viele private Unternehmen für etliche Kilometer der Autobahnen hierzulande im Rahmen von ÖPP zuständig. Trotz der Kritiken vom Bundesrechnungshof, den Landesrechnungshöfen und auch ver.di, halten die Verantwortlichen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiter an ÖPP fest. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ÖPP Arbeitsplätze bei den Straßenbauverwaltungen der Länder vernichtet hat.“ Sollten nun weitere ÖPP bei den Autobahnen beschlossen werden, droht dies ggf. auch den Beschäftigten bei der Autobahn GmbH, so Schumacher-Bergelin. ver.di fordert deshalb, ÖPP im Bundesfernstraßenbau zu beenden und drängt diesbzgl. auf eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.
Zu dieser Problematik summiert sich nach Einschätzung von ver.di, dass der Autobahn GmbH aktuell immer noch gut 5.000 Beschäftigte fehlten, damit die erklärten Ziele der Bundesfernstraßenverwaltungsreform zu realisieren sind. Die hohe Zahl erkläre sich u. a. durch die vorangegangenen, jahrelangen Personaleinsparungen in den Ländern. Das Personal, das bereits dort fehlte, fehlt natürlich auch bei der Autobahn GmbH, so Schumacher-Bergelin.
Zudem habe man auf Seiten der Länder schlichtweg vergessen, die Zahl der Beschäftigten aus dem Verwaltungsbereich der Straßenbauverwaltungen der Länder dem BMVI zu melden (knapp 1.000 Beschäftigte), als jenes die Länder aufgefordert hatte, im Rahmen des Reformprozesses die Gesamtzahl der Beschäftigten zu melden. Ein Lapsus, der bis dato auch vom zur Verfügung stehenden Personal ausgebadet werden müsse. Hinzugekommen seien neue Aufgaben und das Kämpfen mit neuen Zuständigkeiten.
Bereits jetzt führt dies die Beschäftigten an ihre Belastungsgrenzen, stellt die Gewerkschafterin deutlich klar. Sie setzt darauf, dass nach den aktuell stattfindenden Betriebsratswahlen verbesserte Arbeitsbedingungen zusammen mit den gewählten Betriebsräten durchgesetzt werden können. „Die Autobahn GmbH ist nun zum Erfolg verdammt“, so die Gewerkschafterin. „Zufriedenes Personal und gute Arbeitsbedingungen werden dazu beitragen.“