Am Dienstag (26. Juni) gibt die Mindestlohnkommission zum zweiten Mal ihre Empfehlung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab. Forscherinnen und Forscher der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) stellen vorab in einer Stellungnahme für die Kommission fest: Der Mindestlohn hat sich dreieinhalb Jahre nach seiner Einführung eindeutig bewährt.
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Höhere Einkommen bei weiter steigender Beschäftigung und daraus resultierend Impulse für das gesamtwirtschaftliche Wachstum: Der gesetzliche Mindestlohn hat sich bewährt, zumal sich für viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich auch weitere Arbeitsbedingungen verbessert haben. Das ist das Fazit von Forscherinnen und Forschern der Hans-Böckler-Stiftung, das sie in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission gezogen haben. Die Kommission gibt am 26. Juni 2018 ihre Empfehlung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns sowie ihren Jahresbericht ab.
"Natürlich löst der Mindestlohn nicht alle Probleme. Aber nach dreieinhalb Jahren können wir sicher sagen: Der Mindestlohn löst Probleme, ohne nennenswert neue zu schaffen", sagt Prof. Dr. Anke Hassel, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). "Das ist eine ganz wichtige Erkenntnis, wenn man an die fast schon hysterischen Horrorszenarien massenhafter Beschäftigungsverluste denkt, die manche vor seiner Einführung heraufbeschworen haben."
Allerdings, so die Forscherinnen und Forscher, sei das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns im internationalen Vergleich noch relativ niedrig.
Die Analyse der HBS-ForscherInnen für die Mindestlohnkommission