#StayHome: Die Wohnung ist im Moment wichtiger denn je. Doch wegen der Corona-Krise haben viele Menschen Einkommenseinbußen, können auf längere Sicht ihre Miete nicht mehr zahlen oder ihren Immobilienkredit nicht mehr bedienen - wenn ihnen jetzt nicht schnell geholfen wird.
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DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell hat ein Verbot von Miet-Kündigungen während der Corona-Krise gefordert: "Die Politik muss jetzt ein deutliches Signal setzen: Das Zuhause muss sicher sein", sagte Körzell der Deutschen Presse-Agentur.
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Ein sicheres Zuhause ist momentan wichtiger denn je. Doch auf längere Frist ist für viele Menschen die Miete oder Immobilienkredit nicht mehr bezahlbar, wenn ihnen nicht umfassend und rasch geholfen wird. Die beste Prävention vor Wohnungsverlust ist die Sicherung der Einkommen durch ein ausgeweitetes Kurzarbeitergeld und Hilfen für Soloselbstständige.
„Wichtig sind schnelle und unbürokratische Hilfen, damit die Menschen ihre Wohnungen halten können", sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Unzumutbare Härten müssen unbedingt vermieden werden. Dabei sind zuerst die Vermieter gefragt, die entsprechend auf die Mieter zugehen und ihnen Möglichkeiten zur Stundung anbieten sollen. Weil womöglich nicht alle Einkommensausfälle aufgefangen werden können, und weil nicht alle Menschen die notwendige Hilfe dann erreicht, wenn sie sie brauchen – deshalb muss die Politik jetzt ein deutliches Signal setzen: Das Zuhause muss sicher sein. Dafür sind Sofortmaßnahmen notwendig, die der Bund durch Verordnungen und Gesetze im Eilverfahren durchsetzen muss.“
Die Forderungen des DGB für
Kündigungen des Mietverhältnisses im Krisenzeitraum müssen umgehend verboten werden (auch für gewerbetreibende Mieter). Für bereits ausgesprochene Kündigungen sind die Fristen bis auf Weiteres zu verlängern, um Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit auszuschließen. Zwangsräumungen sind ebenso auszusetzen wie Strom-, Gas- und Wassersperren. Miet- und Energiezahlungen sollten bei Bedarf gestundet oder durch staatliche Zuschüsse getragen werden.
Sollten Menschen im Zuge der Krise auf Grundsicherung angewiesen sein, müssen Wohnkosten rasch und in voller Höhe übernommen werden. Vermögensprüfungen und Angemessenheitsgrenzen sollten befristet aufgehoben werden.
Niemand weiß, wie lange die Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie andauern wird. Möglicherweise sammeln sich ausgefallene Mietzahlungen über mehreren Monaten hinweg an. Gerade für viele Geringverdiener und Familien wird es auch nach der Krise nicht möglich sein, diese Mietschulden zu begleichen. Es sollte ein Sonderfonds eingerichtet werden, der in solchen Fällen unbürokratisch Mietzuschüsse gewährt. Dieser könnte auch Selbstnutzer*innen sowie Wohnungsunternehmen, private Vermieter*innen und Genossenschaften, die durch Einkommens- bzw. Mietausfälle Gefahr laufen, ihre Kredite nicht bedienen zu können, mit zinslosen Überbrückungskrediten unterstützen. Kreditausfälle hätten in dieser Situation möglicherweise gravierende wirtschaftliche Auswirkungen.
Um Kreditausfälle zu vermeiden, sollen zinslose Überbrückungskredite gewährt werden: für Selbstnutzer, private Kleinvermieter, aber auch für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die durch Mietausfälle in Schwierigkeiten geraten.
Die Kommunen sind hier gefragt, leerstehende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, um Wohnungslosen den Rückzug in Wohnungen oder ggf. Hotels zu ermöglichen. Vorhandene Schlafunterkünfte sollten auch tagsüber zur Verfügung stehen.