Deutscher Gewerkschaftsbund

13.09.2013
Positionierung des DGB

Hartz-IV: Sanktionsregeln grundlegend überarbeiten

Mit scharfen Sanktionen setzen die Jobcenter derzeit die Mitwirkungspflichten von Hartz-IV-EmpfängerInnen durch. Doch der enorme Druck, drakonische Zumutbarkeitsregeln und niedrige Regelsätze wirken sich auf alle Arbeitnehmer aus. Sie akzeptieren eher miese Arbeitsbedingungen, wenn bei Jobverlust Hartz-IV droht. Der DGB fordert deshalb eine grundlegende Reform von Sanktionen, Zumutbarkeit und Regelsätzen.

Positionierung des DGB zu Veränderungen der Sanktionsregeln im Hartz-IV-System

Der DGB fordert eine grundlegende Überarbeitung der Sanktionsregeln im SGB II:

1. Die Vermittler bzw. Fallmanager sollten die Möglichkeit erhalten, positive Anreize im Einzelfall zu setzen. Damit soll die Arbeitsmarktintegration befördert werden, etwa durch eine Zusatzleistung (z.B. Durchhalte- oder Erfolgsprämie bei Eingliederungsmaßnahmen oder ein ÖPNV-Ticket als Hilfe für die Jobsuche). Die Rechte und die Beratung (siehe Punkt 9) von Hartz-IV-Bezieher/innen sollen gestärkt werden.

2. Die Sanktionen sollten zukünftig stärker auf den Einzelfall ausgerichtet werden, indem den Vermittlern bzw. Fallmanagern in den Jobcentern ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich Umfang und Rücknahmemöglichkeit einer Sanktion eingeräumt wird. Bisher haben die Vermittler keinerlei Ermessensspielraum und eine Rücknahme der Sanktionierung ist nur in wenigen Ausnahmen möglich. Eine flexiblere Gestaltung der Sanktionshöhe und Rücknahmemöglichkeit soll insbesondere mit Blick auf die Fragen, ob es sich um einen erstmaligen Mitwirkungsverstoß handelt und hinsichtlich der Relevanz bei der Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden.

Agentur für Arbeit

DGB/Simone M. Neumann

Fordern groß-, Fördern kleingeschrieben

Sanktionen sind eng mit dem „Fordern“ von Arbeitsuchenden und Empfänger/innen von Hartz-IV-System verknüpft. Das Fordern ist in § 2 des Hartz IV-Gesetzes (SGB II) geregelt: Die Hilfeempfänger und ihre Familien müssen „alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit einsetzen“. Wer nach Auffassung des Jobcenters gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Die Jobcenter haben dabei keinen Ermessensspielraum.

Die Pflichten zur Mitwirkung sind umfassend: Sie reichen vom Nachweis von Eigenbemühungen um eine Arbeit bis zum Verbot, eine Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme zu beenden. Das Fördern steht  dagegen nur im Ermessen der Jobcenter. Es hängt von den verfügbaren finanziellen Mitteln ab – und von der Einschätzung des Vermittlers, ob eine bestimmte Förderung im Einzelfall sinnvoll ist. Für den DGB ist das deutliche Übergewicht beim Fordern einer der Hauptkritikpunkte am Hartz-IV-System.

Mehr zum Thema im Arbeitsmarkt aktuell 04/2013

3. Vor dem Fordern und Sanktionieren muss zunächst das Fördern der Jobcenter gestärkt werden. Die Eingliederungsvereinbarungen sollen individueller als bisher auf den Einzelfall zugeschnitten werden und dabei den Hilfeempfängern auch Rechte auf aktive Förderung eingeräumt werden. Hinsichtlich der flankierenden sozialen Leistungen der Kommunen (z. B. Schulden- oder Suchtberatung) soll ein Rechtsanspruch auf diese Hilfen eingeführt werden.

4. Die Vermittlungsbemühungen des Jobcenters dürfen sich nicht auf eine beliebige Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation der Arbeitsuchenden und der erzielbaren Entlohnung erstrecken. Durch die Vermittlung in Niedrigstlohnverhältnisse bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit würde sonst einem Lohndumping Vorschub geleistet. Deshalb sollen die Jobcenter nur Jobangebote vermitteln, deren Entgelt tariflichen Mindestlohnbedingungen bzw. wenn im konkreten Fall kein Tarifvertrag anzuwenden ist, ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare Tätigkeit entsprechen. Bei Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns muss dieser die Untergrenze für die Vermittlungsbemühungen sein, soweit tarifliche Mindestentgelte nicht einen höheren Lohn vorsehen.

5. Die Ablehnung von sozialrechtlichen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (so genannte Ein-Euro-Jobs) darf nicht sanktionsbewehrt sein. Ein-Euro-Jobs sind in der Logik des Gesetzes Eingliederungsmaßnahmen und kein Instrument zur Disziplinierung von Arbeitsuchenden. Sie sollten nach Auffassung des DGB nur auf freiwilliger Basis und eng mit sozialpädagogischer Begleitung verknüpft eingesetzt werden.

6. Das Gesetz sieht derzeit Leistungskürzungen in völlig unzumutbarem Umfang vor. Bisher ist sogar die völlige Einstellung der Leistungen möglich. Leistungskürzungen sollten nach Auffassung des DGB auf maximal 30 % des jeweiligen Regelsatzes begrenzt werden. Eine Kürzung über 30 % hinaus verletzt die Hilfeempfänger in ihrem physischen Existenzminimum, das anders als die Bedarfe zur sozialen Teilhabe nicht im Ermessen des Gesetzgebers liegt. Mit einer Abschaffung der über 30 % hinausgehenden Kürzungen würde zugleich ein Anliegen von Vermittlern und Fallmanagern in den Jobcentern aufgegriffen, die sich überwiegend kritisch zu den schärferen Sanktionen äußerten. Auf jeden Fall muss nach Auffassung des DGB zumindest ein Rechtsanspruch auf geldwerte Leistungen (Sachleistung oder Gutscheine) für den über 30 % hinausgehenden Kürzungsbetrag eingeführt werden.

7. Die Kosten der Unterkunft (Wohnung und Heizung sind vom verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum eingeschlossen) sollten in keinem Fall gekürzt werden dürfen. Mietschulden bedrohen die gesamte Familie (Bedarfsgemeinschaft) in ihrem Grundrecht. Zur Vermeidung von Mietschulden und Obdachlosigkeit sollten Unterkunftskosten von der Sanktionierung ausgenommen bleiben.

8. Die bisher bestehende Altersdiskriminierung Jugendlicher ist zu beseitigen. Derzeit wird den Jugendlichen der Regelsatz bereits bei der ersten Pflichtverletzung komplett gestrichen. Die schärfere Sanktionierung hat keine empirische Grundlage, wie auch das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit festgestellt hat. Mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot ist sie außerordentlich kritisch.

9. Die Beratung der Hartz IV-Bezieher durch unabhängige Anlaufstellen sollte ausgebaut werden. Darüber hinaus gehend kann zur Vermeidung von für die Jobcenter und Sozialgerichte aufwändigen Rechtsstreitigkeiten die Einrichtung einer Schiedsstelle sinnvoll sein. Dies könnte eine hauptamtliche Ombudsperson oder auch ein ehrenamtlicher Sozialrichter sein

Begründung:

Mit Sanktionen sollen die von Arbeitsuchenden und Hilfeempfängern im Hartz IV-System geforderten Mitwirkungspflichten durchgesetzt werden. Der DGB hat im Konzept des Förderns und Forderns ein deutliches Übergewicht des Forderns festgestellt. Die Wirkung von Sanktionen, scharfer Zumutbarkeitsregelung und kaum Existenz sichernden Regelsätzen entfaltet ihre disziplinierende Wirkung dabei nicht nur auf Leistungsempfänger/innen, sondern auf die gesamte Arbeitnehmerschaft. Das Bedrohungsszenario Hartz IV-Bezug bei Jobverlust trägt dazu bei, auch schlechte betriebliche Arbeitsbedingungen hinzunehmen. Um diesen massiven Druck zu verringern muss eine grundlegende SGB II-Reform insbesondere Veränderungen bei Sanktionen, Zumutbarkeitsregelung und Regelsätzen beinhalten.

Zur Begründung der DGB-Forderungen hat die Abteilung Arbeitsmarktpolitik das Hintergrundpapier "Sanktionen im Hartz-IV-System: Funktion, Entwicklung und DGB-Positionen" erarbeitet:

arbeitsmarkt aktuell 4/2013 (PDF, 421 kB)

Sanktionen sind eng mit dem „Fordern“ von Arbeitsuchenden und Hilfeempfänger/innen mit Hartz-IV verknüpft. Wer nach Auffassung des Jobcenters gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Das Fördern ist hingegen nur eine Ermessenssache. Für den DGB ist dieses Ungleichgeweicht einer der Hauptkritikpunkte.


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB