Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße, 16-Stunden-Schichten: Die Bundesregierung muss beim Lohn- und Sozialdumping und Verstößen gegen die Arbeitnehmerrechte in der Paketdienstbranche endlich eingreifen. Der DGB begrüßt daher den Vorstoß Niedersachsens im Bundesrat, die Nachunternehmerhaftung auf die Logistikbranche auszuweiten.
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Mit der Nachunternehmerhaftung sind die großen Zustelldienste in der Verantwortung dafür, dass Sozialstandards und geltendes Recht eingehalten werden, selbst wenn die Paketzustellung vor allem durch Subunternehmen abgewickelt werden. Das ist fast bei allen großen Unternehmen in der Branche der Fall. „Es muss klar sein, dass die Auftraggeber auch für die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge der Subunternehmer haften“, sagt Annelie Buntenbach, Mitglied im DGB-Bundesvorstand.
Die stark wachsende Paketdienst-Branche führt seit Jahren einen Preiskampf auf dem Rücken der Beschäftigten. Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping kommen vor allem bei den Subunternehmen vor, die wiederum andere Subunternehmer beschäftigen. „Die Nachunternehmerhaftung würde die Spreu vom Weizen trennen und helfen, diese eklatanten Missstände abzubauen. Wirkungsvoll ist die Regelung aber nur, wenn die Unternehmen sich nicht durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Haftung entziehen können. Hier muss der Gesetzgeber Klarheit schaffen“, fordert Buntenbach.