Deutscher Gewerkschaftsbund

04.05.2016
Reform des Mutterschutzgesetzes

Mutterschutz reformiert - endlich!

Das Mutterschutzgesetz wird reformiert, ein entsprechender Gesetzentwurf ist heute im Kabinett verabschiedet worden. Erstmals werden auch Schülerinnen und Studentinnen in die Regelungen einbezogen. "Nach über sechs Jahrzehnten ist eine Novellierung überfällig", sagt DGB-Vize Elke Hannack. 

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes

DGB/Simone M. Neumann

"Schwangere und stillende Frauen müssen endlich ihre Rechte geltend machen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen."

Seit 1952 gibt es das Mutterschutzgesetz, nun soll es refomiert und entstaubt werden. Zu dem Gesetzentwurf, der heute im Kabinett verabschiedet wurde, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:

Reform ist überfällig

"Nach über sechs Jahrzehnten ist eine Novellierung des Mutterschutzes überfällig. Wir begrüßen sehr, dass die Bunderegierung den Entwurf des Bundesfamilienministeriums heute verabschiedet hat.

Erwerbstätig und schwanger - beides wird in Zukunft besser vereinbar sein

Die Probleme, die sich vielen erwerbstätigen Frauen ab der Schwangerschaft im Betrieb oder in der Dienststelle in den Weg stellen, lassen sich nicht wegdiskutieren. Schwangere und stillende Frauen müssen endlich ihre Rechte geltend machen können, ohne Nachteile in ihren Erwerbsbiografien befürchten zu müssen. Und damit künftig zwischen Anspruch und Wirklichkeit keine Lücke klafft, müssen die Aufsichtsbehörden schnell auch personell in die Lage versetzt werden, die diskriminierungsfreie Umsetzung in Betrieben und Dienststellen auch wirksam zu kontrollieren.

Mutterschutz endlich auch für Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen

Kommt das Gesetz, gilt endlich auch für schwangere Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen Mutterschutz. Dem eigenen Anspruch, einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, wird die Bundesregierung dennoch nicht gerecht: Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sind nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus. Mutterschutz muss ohne Wenn und Aber für alle schwangeren und stillenden Frauen gelten.

Arbeitgeber in der Pflicht

Die Gestaltungspflichten der Arbeitgeber haben laut Gesetzentwurf deutlich an Stellenwert gewonnen: Sie müssen den Arbeitsplatz schwangerer oder stillender Frauen so einrichten, dass sich Schwangerschaft und Berufstätigkeit nicht von vornherein ausschließen. Was fehlt, ist die Pflicht der Arbeitgeber, während Schwangerschaft und Stillzeit auch die Arbeitszeiten anpassen zu müssen. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

 

 


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