Deutscher Gewerkschaftsbund

04.06.2016
Gesetz für Lohngerechtigkeit

Entgeltgleichheit: Gesetzlicher Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten!

In der Debatte um das Gesetz für Lohngerechtigkeit fordert DGB-Vize Hannack die Koalitionspartner dazu auf, ihre Abmachungen einzuhalten. „Deutschland darf nicht länger gleichstellungspolitisches Entwicklungsland bleiben“. Deshalb brauche man den gesetzlichen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten, unabhängig davon wie viele Mitarbeiter in einem Unternehmen arbeiten.

 

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack DGB/Simone M. Neumann

Zu den Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel, das Gesetz für Lohngerechtigkeit nur als Schmalspurversion auf den Weg bringen zu wollen, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:

"Deutschland darf nicht länger gleichstellungspolitisches Entwicklungsland bleiben. Wir brauchen den gesetzlichen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen erfahren können, warum sie in welcher Höhe bezahlt werden. Dieser Punkt gehört rein ins Gesetz für Lohngerechtigkeit - wie es auch im Koalitionsvertrag geschrieben steht. Es ist ein Trauerspiel, dass es im 21. Jahrhundert hierzulande immer noch eine 21-Prozent-Lohnlücke zwischen Frauen und Männern gibt. Deutschland gehört damit zu den Schlusslichtern in der Europäischen Union. Alle Koalitionspartner sollten ihrem Bekenntnis, etwas dagegen tun zu wollen, nun endlich wirkungsvolle Taten folgen lassen."


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