Die Europäische Kommission zieht ihren Entwurf für die sogenannte Monti-II-Verordnung zurück. Ein Erfolg für die Gewerkschaften, denn der Vorschlag hätte weitreichende Folgen auch für das nationale Streikrecht gehabt. Die deutschen und europäischen Gewerkschaften setzen sich weiter ein für eine Soziale Fortschrittsklausel in den Europäischen Verträgen.
Der DGB begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den sogenannten “Monti II“-Vorschlag*) zurückzuziehen. Die Kommission hatte die Verordnung als Reaktion auf massive Kritik in Folge der umstrittenen Urteile des Europäischen Gerichtshofes (Laval, Viking, Rüffert, Kommission gegen Luxemburg) vorgeschlagen. Damit sollte Rechtssicherheit geschaffen werden für das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichen Grundfreiheiten und sozialen Grundrechten – insbesondere dem Streikrecht.
Faktisch hätte „Monti II“ das Missverhältnis zu Ungunsten der sozialen Grundrechte jedoch noch verschärft: Der Vorschlag sah unter anderem einen EU-weiten Mechanismus zur Überwachung von Streiks vor. Der DGB lehnt dies ab, denn jede Form von Eingriff in die nationalen Tarifsysteme ist völlig inakzeptabel. Das Zurückziehen des Vorschlags der Kommission ist somit richtig und alternativlos.
Der DGB fordert nun echte Lösungen für die Absicherung des Streikrechts auf Europäischer Ebene. Die deutschen und europäischen Gewerkschaften setzen sich weiterhin dafür ein, eine Soziale Fortschrittsklausel in die Europäischen Verträge einzuführen. Nur so kann ein genereller Vorrang der sozialen Grundrechte verankert werden.
*) "Monti II-Verordnung": Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.