14.11.2022
Fragen und Antworten zum Rechtskreiswechsel im Überblick
Seit dem 1. Juni können ukrainische Geflüchtete in der Regel Grundsicherungsleistungen beziehen statt wie bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Arbeitsmarktintegration erwerbsfähiger Geflüchteter sind künftig die Jobcenter statt der Agenturen für Arbeit zuständig. Im Detail gibt es im Übergang einige Probleme. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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