PM 023
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12.05.2023
Nach langen Verzögerungen hat der Bundesrat heute ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern mit ärgerlichen Lücken beschlossen, das in Teilen gegen europarechtliche Vorgaben verstößt. Statt des erforderlichen verlässlichen Schutzes gibt es nun mehr Rechtsunsicherheit für diejenigen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse auf Missstände hinweisen. Das Gesetz muss deutlich nachgebessert werden.
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