Deutscher Gewerkschaftsbund

29.01.2015

Rechtsbroschüre zum Mindestlohngesetz

Informationen für Prozessvertretungen, Gerichte, ehrenamtliche RichterInnen und GewerkschaftssekretärInnen

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Bis zu sechs Millionen arbeitende Menschen in Deutschland können durch das Gesetz mit einem höheren Stundenlohn rechnen. Doch der Anspruch auf den Mindestlohn muss im Einzelfall auch durchgesetzt werden, dabei sind zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregelungen zu beachten.

Broschüre zum Mindestlohn

DGB

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Bis zu sechs Millionen arbeitende Menschen in Deutschland können durch das Gesetz mit einem höheren Stundenlohn rechnen. Doch der Anspruch auf den Mindestlohn muss im Einzelfall auch durchgesetzt werden, dabei sind zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregelungen beachtet werden.

In seiner neuen Info-Broschüre analysiert der DGB das Gesetz und die Probleme rund um den Mindestlohn, um Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber – notfalls vor Gericht – durchzusetzen.

 Die Broschüre enthält den kompletten Text des Mindestlohngesetzes und behandelt in vier ausführlichen Kapiteln

  • den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
  • die Zahlung des Mindestlohns
  • die Melde- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
  • Ausnahmen und Sonderregelungen

Mit der Broschüre wendet sich der DGB an Prozessvertretungen, ehrenamtliche Richter und Richterinnen sowie beratende Gewerkschaftssekretäre und Gewerkschaftssekretärinnen.

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