Deutscher Gewerkschaftsbund

11.04.2018
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

So umgeht eine Supermarktkette "Equal Pay"

Eigentlich sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nach neun Monaten denselben Lohn bekommen, wie fest angestellte Beschäftigte ("Equal Pay"). Doch wenn der Einsatz drei Monate unterbrochen ist, kann weiter der niedrigere Leiharbeitslohn gezahlt werden. Die Supermarktkette Real nutzt offenbar diese Lücke im AÜG.

Verkäuferin Supermarkt

Colourbox.de

Leiharbeiterin gewinnt vor Gericht

Eine 51-Jährige Kassiererin war als Leiharbeiterin bei Real eingesetzt. Nach neun Monaten Einsatz kündigte ihr das Leiharbeitsunternehmen, bot ihr aber fast zeitglich eine Weiterbeschäftigung nach drei Monaten "Pause" an. Der Deutschlandfunk Kultur und Report Mainz berichteten über den Fall. Offenbar sollte so "Equal Pay" für die Leiharbeiterin umgangen werden. Dagegen klagte die Kassiererin vor Gericht - und bekam Recht.

VIDEO: Bericht von Report Mainz "Gleicher Lohn für Leiharbeiter?"

Vor der Reform des AÜG hatten mehrere Sachverständige und Verbände die Regelung zur möglichen Drei-Monats-Unterbrechung kritisiert. Auch der DGB erklärte damals in einer Stellungnahme: "Die Zusammenrechnung bei Unterbrechungszeiten von drei Monaten ist viel zu kurz (...)." Außerdem könne die Regelung, so der DGB in seiner Stellungnahme, "durch einen geplanten Personalwechsel kurz vor diesem Zeitraum völlig leerlaufen".


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