"Damit wir bei der Studienförderung wirklich einen guten Schritt vorankommen, muss das BAföG sofort erhöht werden – und zwar alle Fördersätze um 6,5 Prozent", fordert DGB-Vize Elke Hannack.
Nur so lasse sich die Erosion des BAföG stoppen, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende anlässlich der Veröffentlichung der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW).
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"Die letzte BAföG-Erhöhung war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus. Besonders deutlich wird das bei den Bedarfssätzen für studentisches Wohnen", so Hannack. "Die Mietpauschale von monatlich 250 Euro muss dringend angehoben und an den Durchschnitt der studentischen Mietkosten angepasst werden."
"Wer sechs Jahre das BAföG einfriert, darf sich über soziale Auslese beim Studienzugang nicht wundern", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende. "Die soziale Öffnung des Hochschulzugangs bleibt die zentrale Herausforderung der deutschen Hochschulpolitik. Das zeigt auch die sinkenden Quote der BAföG-Empfänger. Der Schlüssel für sozialen Ausgleich ist eine gute Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler. Für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien ist das BAföG unverzichtbar, um sich ein Studium überhaupt leisten zu können. Die Nullrunden für zwei ganze Bachelor-Generationen haben dafür gesorgt, dass weder die Bedarfssätze noch die Freibeträge für das Elterneinkommen mit den steigenden Preisen Schritt gehalten haben.
Darauf hatten die Gewerkschaften bereits mit dem Alternativen BAföG-Bericht hingewiesen. Um das BAföG zukunftsfest zu machen, müssen die Förderbeträge und Freibeträge des BAföG künftig automatisch auf der Grundlage des BAföG-Berichts der Bundesregierung angepasst werden. Die Freibeträge müssen dabei mit der realen Entwicklung der Bruttolöhne Schritt halten. Nur so kann erreicht werden, dass auch Kinder aus Elternhäusern der unteren Mittelschicht gefördert werden. Als Orientierungspunkt für die Ermittlung der Bedarfssätze sollte im BAföG-Bericht künftig der durch die DSW-Sozialerhebung ermittelte Bedarf der Studierenden herangezogen werden. Die Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden unterstreicht ebenfalls, dass eine realistische Grundlage für die Ermittlung des studentischen Bedarfs nötig ist."