Deutscher Gewerkschaftsbund

06.08.2013

Mindestlöhne: Neue Datenbank liefert Informationen zu 30 Ländern

21 der 28 EU-Mitgliedsstaaten haben einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn - Deutschland gehört nicht dazu. In den vergangenen Wochen hoben die Niederlande, Rumänien und EU-Neuling Kroatien die Lohnuntergrenzen an. Die aktuellen Daten liefert die neue Mindestlohn-Datenbank des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Europakarte Mindestlohn-Tarifarchiv

21 der 28 EU-Mitgliedsstaaten haben inzwischen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn - Deutschland gehört nicht dazu. WSI Tarifarchiv

Die interaktive Karte und eine Datenbank bieten einen Überblick über die Mindestlöhne in insgesamt 30 Staaten. Zuletzt haben die Niederlande ihren Mindestlohn etwas erhöht - zum zweiten Mal in diesem Jahr. Er liegt seit Anfang Juli bei 9,07 Euro brutto pro Stunde. Die niedrigsten erlaubten Stundenlöhne betragen in den westeuropäischen Euro-Ländern derzeit zwischen 8,65 Euro in Irland und 10,83 Euro in Luxemburg. In Großbritannien müssen umgerechnet mindestens 7,63 Euro gezahlt werden. Jedoch beeinflusst die anhaltende Schwäche des Britischen Pfunds diesen Wert. Ansonsten läge der britische Mindeststundenlohn heute bei gut neun Euro und damit auf westeuropäischem Durchschnittsniveau.

Über einen allgemeinen Mindestlohn verfügen laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) rund 80 weitere Staaten außerhalb der EU. Die WSI-Statistik führt exemplarisch neun Ländern auf, darunter die Vereinigten Staaten, Australien, die Türkei, Japan und Brasilien. 

Der DGB fordert für Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die untere Grenze sollte bei einem Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro brutto liegen. Das entspricht umgerechnet einem Monatsentgelt von rund 1200 Euro brutto.

Zur WSI-Mindestlohndatenbank: www.wsi.de/mindestlohndatenbank


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