Deutscher Gewerkschaftsbund

22.10.2014

Mindestlohn-Kontrollen müssen ab dem ersten Tag greifen

Hannack: Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schon heute an der Belastungsgrenze

Die von der Bundesregierung zugesagten zusätzlichen 1.600 Mindestlohn-Kontrolleure könnten unter Umständen erst 2019 komplett zur Verfügung stehen. Viel zu spät, meint die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Der Mindestlohn muss ab dem ersten Tag effektiv kontrolliert werden.

DGB-Vize Elke Hannack

DGB-Vize Elke Hannack: "Damit der Mindestlohn nicht unterlaufen wird, braucht es effektive Kontrollen und zwar sofort ab Januar 2015. 2019 ist viel zu spät." DGB/Simone M. Neumann

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab dem 1. Januar 2015. Zuständig für die Kontrollen, ob er auch eingehalten wird, ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Die Bundesregierung hatte deshalb die 1.600 zusätzlichen Stellen für die Finanzkontrolle zugesagt. SPIEGEL ONLINE berichtete in dieser Woche allerdings, die komplette Zahl der zustätzlichen Stellen werde es "voraussichtlich erst ab 2019 geben".

Finanzkontrolle: Schon heute 600 Stellen unbesetzt

"Damit der Mindestlohn nicht unterlaufen wird, braucht es effektive Kontrollen und zwar sofort ab Januar 2015", stellte Elke Hannack klar. "2019 ist viel zu spät – die Finanzkontrolle arbeitet schon heute an der Belastungsgrenze und von 6.500 Stellen sind gut 600 unbesetzt. Bei vier Millionen Arbeitnehmern, für die der allgemeine Mindestlohn greift, braucht es deutlich mehr Kontrolleure. Wir fordern, dass die Bundesregierung die zugesagten zusätzlichen 1600 Kontrolleure schleunigst einstellt und ausbildet. Den Arbeitgebern muss klar sein, dass Verstöße aufgedeckt und mit drastischen Strafen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden."


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