Deutscher Gewerkschaftsbund

28.02.2018
Verkehrspolitik

Diesel-Fahrverbote: Diese zwei Maßnahmen müssen jetzt kommen

DGB fordert unter anderem die Blaue Plakette

Müssen Diesel-Fahrzeuge bald raus aus den Innenstädten? Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche zumindest entschieden: Diesel-Fahrverbote in Städten wären grundsätzlich erlaubt. Der DGB fordert zwei kurzfristige Maßnahmen, damit nicht die Pkw-Kunden die Leidtragenden sind.

Einfahrt-Verboten-Schild mit dem Symbol eines Pkw und der Aufschrift "Diesel"

Colourbox.de

"Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge sind die Quittung für das Versagen der Automobilindustrie und der deutschen Verkehrspolitik."
- DGB-Vorstand Stefan Körzell -

"Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge sind die Quittung für das Versagen der Automobilindustrie und der deutschen Verkehrspolitik. Es drohen erhebliche Belastungen für das Wirtschaftsleben und die soziale Infrastruktur", sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Viele Pendlerinnen und Pendler hätten auf dem Weg zur Arbeit keine Alternative zum eigenen Pkw, so das DGB-Vorstandsmitglied. "Die Stickoxidemissionen der Diesel-Fahrzeuge müssen kurzfristig weiter deutlich abgesenkt werden mit dem Ziel, die örtlichen Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten."

Nahaufnahme eines Auspuffrohrs

Colourbox.de

DGB fordert zwei kurzfristige Maßnahmen:

Kurzfristig fordere der DGB daher zwei Maßnahmen, so Körzell:

Blaue Plakette und generelle Einfahrgenehmigung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind

"Wir wollen, dass eine Blaue Plakette eingeführt wird, mit der pauschale Fahrverbote verhindert und Übergangsfristen und technische Kriterien bundeseinheitlich geklärt werden können. Fahrzeuge, die diese Kriterien erfüllen, erhielten eine generelle Einfahrgenehmigung", erklärte Körzell.

Nachrüstungen müssen weitgehend von den Herstellern getragen werden

"Fahrzeuge, die diesen neuen Real-Drive-Kriterien nicht entsprechen, müssen per Software oder durch den Einbau von Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden, wenn sie in Ballungsräumen betrieben werden sollen, die ansonsten die Grenzwerte nicht erreichen. Erforderliche Nachrüstungen müssen weitgehend von den Herstellern getragen werden", forderte Körzell außerdem.


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