Der Gesetzentwurf für Videoverhandlungen an Gerichten wird von DGB und Mitgliedsgewerkschaften abgelehnt. Hier wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Gesetze sollen für Videoverhandlungen geändert werden, ohne dass die technischen Grundlagen dafür existieren. Fatal ist außerdem, dass ehrenamtliche Richter in diesem Prozess außen vor gelassen werden.
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Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit vorgelegt der vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften abgelehnt wird.
Der Entwurf zeigt exemplarisch, dass der Digitalisierungshype zu nicht durchdachten Ergebnissen führt und der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Gesetzliche Regelungen zum Ablauf von Verfahren vor den für die Bürger*innen so wichtigen Arbeits- u. Sozialgerichten sollen geändert werden, im Videoverhandlungen zu ermöglichen, ohne dass dafür die technischen Grundlagen erforderlich sind. Noch fataler ist, dass mit dem Entwurf die Gerichtbarkeiten über einen Kamm geschert werden und auf ihre Besonderheiten, insbesondere zu der Beteiligung ehrenamtlicher Richter*innen nicht eingegangen wird. Digitalisierung um der Digitalisierung willen hilft niemandem und zerstört Akzeptanz und Transparenz.
Die Stellungnahme zum Download:
Das BMJ hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit vorgelegt der vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften abgelehnt wird. Der Entwurf zeigt exemplarisch, dass der Digitalisierungshype zu nicht durchdachten Ergebnissen führt und der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird.