Deutscher Gewerkschaftsbund

22.03.2010

Tarifverträge Zeitarbeit - iGZ und BZA

Vor dem Hintergrund des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dem sogenannten Hartz-Gesetz, hat die Tarifgemeinschaft des DGB mit beiden großen Verbänden der Zeitarbeitsbranche - dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Zeitarbeit (iGZ) Tarifverträge unter Dach und Fach gebracht, die den Beschäftigten spürbare Verbesserungen bringen. Die Tarifverträge traten am 1. Januar 2004 in Kraft.

Bisher wurde mit dem Begriff "Zeitarbeit" häufig Lohndumping verbunden. Die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften setzen dem ein Ende. Sie sorgen für eine neue Qualität in der Zeitarbeitsbranche und beinhalten die Chance, die Zeitarbeit zu einer ganz normalen Tarifbranche zu entwickeln.

Die Tarifverträge beinhalten sowohl für West- als auch für Ostdeutschland die 35-Stunden-Woche, Urlaubsregelungen, Sonderzahlungen und Arbeitsbedingungen, die über dem bisherigen Standard in der Zeitarbeitsbranche liegen. Die Beteiligten haben in den Tarifverträgen bewusst keine abgesenkten Entgelte für Beschäftigte in den Personal Service Agenturen (PSA) geregelt. Dies hätte zur Verdrängung von Beschäftigten in den Zeitarbeitsfirmen geführt, weil die PSA für Beschäftigte einen nicht unerheblichen Zuschuss durch die Bundesanstalt für Arbeit erhalten.

Die Vorteile der Tarifverträge können jedoch nur dann gesichert und ausgebaut werden, wenn sich die Beschäftigten der Zeitarbeit gewerkschaftlich organisieren. Das ist Voraussetzung für die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften in zukünftigen Tarifverhandlungen.

Der aktuelle Stand der Tarifverhandlungen mit den Zeitarbeitsverbänden BZA und iGZ ist online beim Zeitarbeitsnetzwerk Zoom abrufbar.

Tarifverträge Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA)

Tarifverträge Interessenverband Zeitarbeit (iGZ)

Gemeinsamer Tarifvertrag mit BZA und iGZ



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