Das große Engagement der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zahlt sich aus: Sie können sich über Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro sowie über eine deutliche Anhebung ihrer Tabellenentgelte freuen. Auf dieses Ergebnis haben sich die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und IG BAU am 9. Dezember in der 3. Verhandlungsrunde mit den Vertreter*innen der Tarifgemeinschaft der Länder in Potsdam geeinigt.
Vor der 3. Verhandlungsrunden haben die Kolleg*innen noch einmal lautstark ihren Forderungen Nachdruck verliehen:
Seit Wochen fanden deutschlandweit Warnstreiks, Demonstrationen und andere Aktionen statt. Zehntausende Landesbeschäftigte machten ihrem Unmut über die schwierigen Arbeitsbedingen und Reallohnverluste Luft. Jetzt zeigt sich, dass sich dieser Einsatz gelohnt hat. Die erzielte Einigung sieht unter anderem folgende Elemente vor:
Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen erhalten Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro sowie monatlich 50 Euro. Ihre Entgelte werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro sowie zum 1. Februar 2025 um 50 Euro angehoben. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate, also vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Oktober 2025.
Frank Werneke, Verhandlungsführer für ver.di, sieht zentrale Ziele erreicht: "Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte." Für letztere enthält die Tarifeinigung eine schuldrechtliche Vereinbarung für ein Mindeststundenentgelt sowie eine Mindestvertragslaufzeit.
Zum Ergebnis der Verhandlungen gehört auch die Zusage der Länder für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamt*innen, Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen. Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden die sich jetzt anschließenden Besoldungsrunden in den Ländern begleiten. Die Übertragung muss gesetzlich geregelt werden. Der Gesetzgebungsprozess zur Besoldungsanpassung wird hier erklärt.
Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder 2023 (verdi.de)
Fragen und Antworten zum Abschluss TV-L 2023 (gew.de)