Seit Oktober 2022 gilt der Mindestlohn von 12 Euro. Auf einer digitalen Fachtagung von DGB und Friedrich-Ebert-Stiftung haben wir am 9. November gemeinsam mit Expert*innen über die effektive Umsetzung des Mindestlohns und wie er all jene erreicht, die Anspruch auf ihn haben, diskutiert. Hier gibt es den digitalen Rückblick zur Fachtagung.
FES
Am 1. Oktober 2022 trat die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro in Kraft. Diese Veränderung betrifft rund 6,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland und dürfte ihre finanziellen Spielräume – auch angesichts jüngst stark steigender Preise in allen Lebensbereichen –vergrößern.
Umso wichtiger ist es, dass die Erhöhung auch tatsächlich all jene erreicht, die im Mindestlohnbereich arbeiten. Dass das auch in der Vergangenheit nicht immer der Fall war, weist der jährliche Bericht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus.
Welche Stellschrauben gilt es also politisch zu drehen, damit der nun erhöhte Mindestlohn im Leben der Beschäftigten ankommt? Wie steht es um die kontrollierende Behörde, die FKS? Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit unterschiedlicher Arbeitsmarktakteure bei der Thematik, gerade mit Blick auf spezifische Personengruppen? Welche Bedeutung kommt dem Thema Arbeitszeiterfassung in diesem Kontext zu? Diese Fragen stehen im Zentrum der digitalen Fachtagung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES).
Sollten Sie sich genauer mit den Inhalten der Fachtagung auseinandersetzen wollen, so verweisen wir Sie gerne auf unsere Rückblickseite zur Veranstaltung.
Bis November 2023 stehen Ihnen hier die Videoaufzeichnungen aller digitalen Veranstaltungsteile zur Verfügung.
12 Euro Mindestlohn – Viel erreicht und jetzt geht es weiter